Während das Bauplanungsrecht die Frage nach dem Ob beantwortet, regelt das Bauordnungsrecht konkret die sicherheits-, abstands- und gestaltungsrechtlichen Anforderungen an das Vorhaben. Maßgeblich ist die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes – in Schleswig-Holstein die LBO SH. Sie wird ergänzt durch DIN-Normen, technische Baubestimmungen und besondere öffentlich-rechtliche Vorschriften, unter anderem Denkmalschutz, Naturschutz (BNatSchG und jeweiliges Landesnaturschutzrecht), Immissionsschutz (BImSchG) sowie Straßen- und Wegerecht. Die Systematik ist bundesweit vergleichbar, die konkreten Normen unterscheiden sich im Detail.
Welches Verfahren durchlaufen wird und welche Normen im Einzelnen geprüft werden, hängt vom Verfahrenstyp ab – Genehmigungsfreistellung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren oder reguläres Baugenehmigungsverfahren (in Schleswig-Holstein: §§ 63, 69, 70 LBO SH; in anderen Ländern entsprechende Vorschriften). Der Prüfumfang der Bauaufsicht ist in jedem Verfahren unterschiedlich; das wirkt sich unmittelbar darauf aus, worauf eine Ablehnung überhaupt gestützt werden darf.