Entscheiden Sie sich für eine Vertretung - ob im Widerspruchsverfahren, vor dem Verwaltungsgericht oder in der außergerichtlichen Verhandlung mit Behörden - erhalten Sie vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung, die sämtliche Konditionen klar und verständlich regelt.
Die Abrechnung erfolgt nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG. Den Stundensatz teile ich Ihnen vor Beginn der Zusammenarbeit transparent mit. So wissen Sie vor jedem Schritt, welche Kosten entstehen, und behalten jederzeit die volle Kontrolle über Ihr Budget.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Ein etwaiger Differenzbetrag zwischen Stundensatzhonorar und RVG-Gebühren wird vorab besprochen, damit Sie die Kosten jederzeit im Blick haben.