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Kosten. Transparent von Anfang an.

Sie wollen wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, bevor Sie sich für eine anwaltliche Beratung oder Vertretung entscheiden? Ich schaffe Klarheit - offen, nachvollziehbar und ohne versteckte Überraschungen.

Ihr Weg zur Vertretung

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
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Kostenlose Voranfrage

Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
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Erstberatung & Mandatserteilung

Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
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Vertretung

Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.
Kostenlose Voranfrage
Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Mir ist wichtig, dass Sie vorab wissen, ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Ihr Anliegen bin und welche Schritte sinnvoll sind - bevor überhaupt Kosten entstehen.
Kosten: Keine. Die Voranfrage ist kostenfrei.
Erstberatung
Entscheiden Sie sich nach der Voranfrage für eine Erstberatung, analysiere ich Ihren Fall in einem ausführlichen Gespräch, bewerte die Erfolgsaussichten und zeige Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf. Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Privatpersonen
249,90 €
inkl. MwSt.
Festpreis für Ihre Erstberatung als Verbraucher - auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren nach § 34 RVG. Im Preis enthalten sind die Beratungsgebühr, Auslagen und Umsatzsteuer.
Unternehmen
250,00 €
netto zzgl. USt.
Pauschale für die Erstberatung gewerblicher Mandanten. Für Unternehmen gilt keine gesetzliche Gebührenobergrenze - ich biete Ihnen dennoch einen transparenten Festpreis.
Rechtsschutzversichert? Ihre Versicherung übernimmt die Erstberatungskosten in der Regel in voller Höhe - abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Ob und in welchem Umfang eine Deckungszusage besteht, kläre ich gerne vorab mit Ihrem Versicherer.

Mandatierung & Vertretung

Entscheiden Sie sich für eine Vertretung - ob im Widerspruchsverfahren, vor dem Verwaltungsgericht oder in der außergerichtlichen Verhandlung mit Behörden - erhalten Sie vorab eine schriftliche Honorarvereinbarung, die sämtliche Konditionen klar und verständlich regelt. Die Abrechnung erfolgt nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG. Den Stundensatz teile ich Ihnen vor Beginn der Zusammenarbeit transparent mit. So wissen Sie vor jedem Schritt, welche Kosten entstehen, und behalten jederzeit die volle Kontrolle über Ihr Budget. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Ein etwaiger Differenzbetrag zwischen Stundensatzhonorar und RVG-Gebühren wird vorab besprochen, damit Sie die Kosten jederzeit im Blick haben.
Kosten
Individuell nach Honorarvereinbarung - abhängig von Art und Umfang des Verfahrens. Alle Konditionen werden vor Mandatsbeginn schriftlich festgehalten.

Häufige Fragen zu den Kosten

Finden Sie hier Antworten auf die häufigsten Fragen zu meinen Gebühren und Abrechnungsmodalitäten.
Was kostet eine erste Beratung?
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wie hoch ist der Stundensatz?
Was ist der Unterschied zwischen Stundensatzhonorar und RVG-Gebühren?
Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen?
Entstehen Kosten, wenn ich nur eine kurze Frage habe?
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
Vorname
Telefon
Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe. Ich stimme zu, dass meine im Kontaktformular gemachten Angaben zur Beantwortung der kostenlosen Voranfrage verarbeitet werden.
Kontakt
Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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+49 4102 516 00 Kostenlose
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