Erschließungsbeiträge zu hoch
Wenn die Gemeinde für Straßen, Kanäle oder Gehwege Erschließungsbeiträge erhebt, sind die Bescheide häufig fehlerhaft – zu hoch angesetzt, falsch berechnet oder nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgestellt. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht prüfe ich Ihren Bescheid und setze mich für die Aufhebung oder Reduzierung ein.