Erschließungsbeiträge zu hoch?

Viele Bescheide sind fehlerhaft.

Wenn die Gemeinde für Straßen, Kanäle oder Gehwege Erschließungsbeiträge erhebt, sind die Bescheide häufig fehlerhaft – zu hoch angesetzt, falsch berechnet oder nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgestellt. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht prüfe ich Ihren Bescheid und setze mich für die Aufhebung oder Reduzierung ein.
Fundiert, direkt und lösungsorientiert.
Warum Erschließungsbescheide so oft angreifbar sind
Erschließungsbeiträge sind komplex zu berechnen. Fehler passieren – und werden selten freiwillig korrigiert.

Rechtsbehelfsfrist

1 Monat
Ab Zustellung des Erschließungsbeitragsbescheids haben Sie in der Regel einen Monat Zeit zu reagieren – je nach Bundesland ist Widerspruch einzulegen oder direkt Klage zu erheben. Diese Frist ist absolut.

Typische Fehler

Falsche Berechnung
Fehlerhafte Flächenermittlung, falsch abgegrenzter Abrechnungsabschnitt, nicht berücksichtigte Anliegervorteile, überhöhte Kostenansätze – diese Fehler finden sich in der Praxis regelmäßig.

Verjährung prüfen

Bescheid möglicherweise zu spät
Erschließungsbeiträge verjähren. Nach der BVerfG-Rechtsprechung dürfen Gemeinden nicht unbegrenzt lange warten. Alte Bescheide können unwirksam sein – auch wenn Sie das Grundstück erst kürzlich gekauft haben.
Was ich für Sie tue
Erschließungsbeitragsrecht ist technisch und rechenintensiv. Ich kenne die typischen Fehlerquellen.
Bescheid vollständig prüfen
Ich analysiere den Bescheid auf Berechnungsfehler, unzutreffende Flächenansätze, fehlerhafte Abgrenzung des Abrechnungsgebiets und Verstöße gegen das Erschließungsbeitragsrecht.
Verjährung & Festsetzungsfrist prüfen
Gemeinden haben nicht unbegrenzt Zeit, Erschließungsbeiträge festzusetzen. Ich prüfe, ob Verjährungsfristen abgelaufen sind – das ist einer der erfolgreichsten Angriffspunkte.
Widerspruch einlegen oder Klage erheben
Ich handle fristgerecht und substanziiert – je nach Bundesland lege ich Widerspruch ein oder erhebe Klage. Wichtig: Bei Erschließungsbeiträgen als öffentliche Abgaben hat das Rechtsmittel keine automatische aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Zahlungsschutz beantragen
Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung – bei der Behörde (§ 80 Abs. 4 VwGO) oder beim Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ob und inwieweit das gelingt, hängt von den Erfolgsaussichten im Einzelfall ab.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bleibt das Widerspruchsverfahren erfolglos oder steht es nicht zur Verfügung, erhebe ich Klage auf Aufhebung des Bescheids – mit dem Ziel der vollständigen oder teilweisen Entlastung.
Bereits gezahlte Beiträge zurückfordern
Haben Sie bereits gezahlt und stellt sich der Bescheid als rechtswidrig heraus, prüfe ich Erstattungsansprüche gegenüber der Gemeinde.
So gehe ich vor
01
Kostenlose Voranfrage - noch heute
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
02
Fristgerechtes Handeln & Zahlungsschutz
Ich lege fristgerecht Widerspruch ein oder erhebe Klage und beantrage gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung – damit Sie nicht zahlen müssen, bevor die Rechtslage geklärt ist.
03
Aufhebung oder Reduzierung anstreben
Ich verfolge die Aufhebung oder Reduzierung des Bescheids konsequent – und im Erfolgsfall auch die Rückerstattung zu viel gezahlter Beträge.
Häufige Fragen zu Erschließungsbeiträgen
Was sind Erschließungsbeiträge und wer muss sie zahlen?
Erschließungsbeiträge sind kommunale Abgaben, mit denen Gemeinden die Kosten für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Gehwege, Kanalisation, Beleuchtung) auf die Anlieger umlegen. Grundstückseigentümer müssen in der Regel 90 % der beitragsfähigen Kosten tragen.
Kann ich Widerspruch einlegen, obwohl ich nicht selbst gebaut habe?
Ja. Erschließungsbeiträge treffen alle Eigentümer erschlossener Grundstücke – unabhängig davon, ob sie selbst gebaut haben oder das Grundstück bebaut ist. Auch Käufer von bereits erschlossenen Grundstücken können mit nachträglichen Beitragsbescheiden konfrontiert werden.
Wie hoch können Erschließungsbeiträge werden?
Das hängt von der Grundstücksgröße, dem Grundstückswert und dem Umfang der Erschließungsmaßnahme ab. Bei größeren Grundstücken oder aufwendigen Erschließungsmaßnahmen können Beiträge schnell in den fünfstelligen Bereich gehen – das macht eine rechtliche Prüfung wirtschaftlich sinnvoll.
Was ist mit alten Erschließungsmaßnahmen – gibt es eine Verjährung?
Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die rückwirkende Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Jahrzehnte zurückliegende Maßnahmen gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen kann. Wie lang die maximal zulässige Zeitspanne ist, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.
Muss ich zahlen, während das Verfahren läuft?
Bei Erschließungsbeiträgen als öffentliche Abgaben gilt: Widerspruch oder Klage haben keine automatische aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Es muss gesondert die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden. Ob diese gewährt wird, hängt von den Erfolgsaussichten ab – ich stelle diesen Antrag für Sie.
Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Ich bin Anna-Lena Kolell, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Ahrensburg. Erschließungsbeitragsrecht ist rechenintensiv und technisch anspruchsvoll - genau das macht es anfällig für Fehler der Gemeinden. Ich prüfe Bescheide deutschlandweit bis ins Detail und forderezurück, was Ihnen zusteht. Direkt, ohne Umwege, mit dem Fokus auf Ihr Ergebnis.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
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Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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