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Erschließungsbeiträge zu hoch

Wenn die Gemeinde für Straßen, Kanäle oder Gehwege Erschließungsbeiträge erhebt, sind die Bescheide häufig fehlerhaft – zu hoch angesetzt, falsch berechnet oder nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgestellt. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht prüfe ich Ihren Bescheid und setze mich für die Aufhebung oder Reduzierung ein.
Rosa Sparschwein mit weißen Punkten, das auf der Seite liegt, mit Münzen auf einem Holzboden.
Foto von Anna-Lena Kolell

Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Baurecht berührt, was Menschen planen und was der Staat erlaubt. Dazwischen liegt oft mehr Spielraum, als Behörden erkennen lassen – und manchmal weniger, als Bauherren hoffen. Vor der Gründung meiner Kanzlei habe ich die öffentliche Hand in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten beraten, Ministerien ebenso wie nachgeordnete Behörden. Diese Perspektive hilft mir heute: Ich erkenne, wo eine Entscheidung den baurechtlichen Vorgaben nicht standhält – und wo ein Kompromiss möglich ist.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Was ich für Sie tue

Erschließungsbeitragsrecht ist technisch und rechenintensiv. Ich kenne die typischen Fehlerquellen.

Bescheid vollständig prüfen

Ich analysiere den Bescheid auf Berechnungsfehler, unzutreffende Flächenansätze, fehlerhafte Abgrenzung des Abrechnungsgebiets und Verstöße gegen das Erschließungsbeitragsrecht.

Verjährung & Festsetzungsfrist prüfen

Gemeinden haben nicht unbegrenzt Zeit, Erschließungsbeiträge festzusetzen. Ich prüfe, ob Verjährungsfristen abgelaufen sind – das ist einer der erfolgreichsten Angriffspunkte.

Widerspruch einlegen oder Klage erheben

Ich handle fristgerecht und substanziiert – je nach Bundesland lege ich Widerspruch ein oder erhebe Klage. Wichtig: Bei Erschließungsbeiträgen als öffentliche Abgaben hat das Rechtsmittel keine automatische aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

Zahlungsschutz beantragen

Ich beantrage die Aussetzung der Vollziehung – bei der Behörde (§ 80 Abs. 4 VwGO) oder beim Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5 VwGO). Ob und inwieweit das gelingt, hängt von den Erfolgsaussichten im Einzelfall ab.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Bleibt das Widerspruchsverfahren erfolglos oder steht es nicht zur Verfügung, erhebe ich Klage auf Aufhebung des Bescheids – mit dem Ziel der vollständigen oder teilweisen Entlastung.

Bereits gezahlte Beiträge zurückfordern

Haben Sie bereits gezahlt und stellt sich der Bescheid als rechtswidrig heraus, prüfe ich Erstattungsansprüche gegenüber der Gemeinde.

Ihr Weg zur Vertretung

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01

Kostenlose Voranfrage

Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02

Erstberatung & Mandatserteilung

Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
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Vertretung

Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.

Warum Erschließungsbescheide so oft angreifbar sind

Erschließungsbeiträge sind komplex zu berechnen. Fehler passieren – und werden selten freiwillig korrigiert.

Rechtsbehelfsfrist

1 Monat

Ab Zustellung des Erschließungsbeitragsbescheids haben Sie in der Regel einen Monat Zeit zu reagieren – je nach Bundesland ist Widerspruch einzulegen oder direkt Klage zu erheben. Diese Frist ist absolut.

Typische Fehler

Falsche Berechnung

Fehlerhafte Flächenermittlung, falsch abgegrenzter Abrechnungsabschnitt, nicht berücksichtigte Anliegervorteile, überhöhte Kostenansätze – diese Fehler finden sich in der Praxis regelmäßig.

Verjährung prüfen

Bescheid möglicherweise zu spät

Erschließungsbeiträge verjähren. Nach der BVerfG-Rechtsprechung dürfen Gemeinden nicht unbegrenzt lange warten. Alte Bescheide können unwirksam sein – auch wenn Sie das Grundstück erst kürzlich gekauft haben.
Häufige Fragen zu Erschließungsbeiträgen
Hier finden Sie schnelle Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Erschließungsbeiträge und Ihre Rechte als Grundstückseigentümer.
Was sind Erschließungsbeiträge und wer muss sie zahlen?
Kann ich Widerspruch einlegen, obwohl ich nicht selbst gebaut habe?
Wie hoch können Erschließungsbeiträge werden?
Was ist mit alten Erschließungsmaßnahmen – gibt es eine Verjährung?
Muss ich zahlen, während das Verfahren läuft?
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
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Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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