Eine Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig, wenn durch die neue Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen an das Gebäude, den Brandschutz, die Stellplätze oder die Erschließung entstehen als bisher. Typische Beispiele: Lager zu Büro, Wohnen zu Arztpraxis, Gaststätte zu Einzelhandel.