Bei der Beförderung übergangen?

Ob fehlerhafte dienstliche Beurteilung oder rechtswidrige Auswahlentscheidung — als Fachanwältin für Verwaltungsrecht prüfe ich Ihre Erfolgsaussichten und vertrete Sie im Konkurrentenstreit, einschließlich Eilantrag nach § 123 VwGO.
Fristen im Konkurrentenstreit
Nach Zugang einer Konkurrentenmitteilung ist der zeitliche Rahmen begrenzt. Sobald die Ernennung des ausgewählten Bewerbers vollzogen ist, kann sie grundsätzlich nicht mehr rückgängig gemacht werden — auch dann nicht, wenn die Auswahlentscheidung fehlerhaft war. Die Rechtsprechung spricht insoweit vom Grundsatz der Ämterstabilität. Rechtsschutz muss deshalb vor der Ernennung in Anspruch genommen werden. In der Regel bestehen nach Zugang der Mitteilung rund zwei Wochen, um einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht zu stellen.
Eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung ist sinnvoll
Wenn Sie sich gerade in dieser Situation befinden, ist eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung sinnvoll. Sie beansprucht wenig Zeit und schafft Klarheit darüber, ob und auf welchem Weg Rechtsschutz in Betracht kommt, solange die Frist noch läuft.
In welcher Situation befinden Sie sich?
Mandantinnen und Mandanten kommen in unterschiedlichen Ausgangssituationen zu mir. Allen gemeinsam ist: Sie haben das Gefühl, dass etwas bei ihrer Beförderung etwas nicht rechtmäßig abgelaufen ist. Meistens lässt sich die Situation einer der folgenden drei Konstellationen zuordnen.
„Meine dienstliche Beurteilung ist unfair“
Sie haben Ihre aktuelle dienstliche Beurteilung erhalten und sind überzeugt, dass sie Ihre Leistung nicht angemessen widerspiegelt. Vielleicht wurde Ihr Gesamturteil herabgestuft, obwohl die Einzelbewertungen ein besseres Bild zeichnen. Vielleicht vermuten Sie, dass persönliche Spannungen mit dem Vorgesetzten oder Ihre Teilzeitbeschäftigung in die Bewertung eingeflossen sind. Oder Sie verstehen schlicht nicht, wie das Gesamtergebnis zustande gekommen ist. Warum das wichtig ist: Die dienstliche Beurteilung entscheidet über Beförderungen. Sie besteht aus Einzelbewertungen verschiedener Leistungsmerkmale — etwa Arbeitsgüte, Fachkenntnisse, Führungsverhalten — und einem daraus abgeleiteten Gesamturteil. Dieses Gesamturteil ist der zentrale Maßstab, wenn der Dienstherr später Bewerberinnen und Bewerber für eine Beförderungsstelle vergleicht. Eine fehlerhafte Beurteilung begleitet Sie über Jahre und kann mehrere Beförderungsrunden beeinflussen. Was ich für Sie prüfe: Ich analysiere, ob das Gesamturteil plausibel aus den Einzelbewertungen hergeleitet wurde, ob der richtige Beurteilungsmaßstab angelegt wurde, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde — insbesondere die Beteiligung von Erst- und Zweitbeurteiler — und ob sachfremde Erwägungen die Beurteilung beeinflusst haben könnten. Wichtig zu wissen: Sie können Ihre Beurteilung auch unabhängig von einem laufenden Beförderungsverfahren angreifen lassen. Frühzeitiges Handeln erhöht Ihre Chancen — sowohl im Widerspruchsverfahren als auch in einem späteren Konkurrentenstreit.
„Ich wurde bei der Beförderung übergangen“
Sie haben eine Konkurrentenmitteilung erhalten: Ein anderer Bewerber soll die Stelle bekommen. Sie halten die Entscheidung für falsch - vielleicht, weil Sie besser qualifiziert sind, vielleicht, weil Sie den Eindruck haben, dass andere als leistungsbezogene Gründe den Ausschlag gegeben haben. Was ich für Sie prüfe: Ich untersuche die gesamte Auswahlentscheidung: Wurden die Beurteilungen korrekt verglichen? Hat der Dienstherr bei im Wesentlichen gleichen Gesamturteilen die Einzelmerkmale ausgeschärft? War das Anforderungsprofil vor der Entscheidung festgelegt? Ist die Auswahlentscheidung hinreichend dokumentiert und begründet? Zeitfaktor: Hier zählen Tage. Wenn ein Eilantrag erforderlich ist, muss er vor der Ernennung des Konkurrenten gestellt werden.
„Ich will dagegen vorgehen“
Sie haben sich bereits informiert und wissen: Sie möchten die Beförderungsentscheidung gerichtlich angreifen. Sie suchen eine Anwältin, die mit Konkurrentenstreitigkeiten und Eilverfahren im Beamtenrecht vertraut ist und die Sache zügig in die Hand nimmt. Was ich anbiete: Sofern die Prüfung Erfolgsaussichten ergibt, beantrage ich für Sie eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO beim Verwaltungsgericht, um die Ernennung des Konkurrenten zu verhindern. Parallel prüfe ich, ob zusätzlich ein Widerspruch gegen die Ihnen zugrunde liegende Beurteilung sinnvoll ist.
Häufige Fehler, die ich für Sie prüfe
Beförderungsentscheidungen müssen den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügen: Die Auswahl darf nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Die Verwaltungsgerichte geben Eilanträgen regelmäßig statt, wenn dieser Leistungsgrundsatz verletzt wurde. In meiner Praxis begegnen mir vor allem zwei Fehlerquellen.
Fehler in der dienstlichen Beurteilung
Der Dienstherr hat bei der Beurteilung einen weiten Spielraum - doch dieser Spielraum ist nicht unbegrenzt. Die Verwaltungsgerichte prüfen, ob die rechtlichen Grenzen eingehalten wurden. Die vier häufigsten Fehlertypen:
Begründungsmängel beim Gesamturteil
Das Gesamturteil muss aus den Einzelbewertungen plausibel abgeleitet sein. Weicht es von dem Bild ab, das die Einzelmerkmale zeichnen, muss der Dienstherr dies nachvollziehbar begründen. Fehlt diese Begründung oder ist sie widersprüchlich, ist die Beurteilung rechtswidrig. In der Praxis der häufigste und zugleich erfolgversprechendste Angriffspunkt.
Maßstabsfehler
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen nach einem einheitlichen Maßstab bewertet werden. Problematisch wird es, wenn verschiedene Erstbeurteiler ohne Quervergleich bewerten, wenn Regel- und Anlassbeurteilungen nicht vergleichbar sind oder wenn geänderte Beurteilungsrichtlinien im Vergleich nicht berücksichtigt wurden.
Verfahrensfehler bei der Erstellung
Das vorgeschriebene Verfahren muss eingehalten werden: War der Erstbeurteiler zuständig? Kannte er die Leistungen aus eigener Anschauung? Fand - soweit vorgesehen - ein Beurteilungsgespräch statt? Wurden die Beurteilungsrichtlinien beachtet? Hat der Zweitbeurteiler seine Kontrollfunktion tatsächlich ausgeübt oder nur „abgezeichnet“?
Sachfremde Erwägungen
Persönliche Animositäten, Vorurteile oder die Berücksichtigung von Elternzeit, Teilzeitbeschäftigung oder Personalratstätigkeit zu Lasten des Beamten sind unzulässig und machen die Beurteilung angreifbar.
Fehler im Auswahlverfahren
Fehlerhafter Leistungsvergleich
Bei im Wesentlichen gleichen Gesamturteilen muss der Dienstherr die Einzelmerkmale heranziehen und „ausschärfen“ - also feststellen, wer in den stellenbezogen besonders relevanten Merkmalen besser abschneidet. Dieser Schritt wird häufig nicht sorgfältig genug durchgeführt.
Anforderungsprofil und Dokumentation
Das Anforderungsprofil der Stelle muss vor der Auswahlentscheidung festgelegt sein. Die Entscheidung selbst muss hinreichend dokumentiert und begründet sein. Und die Konkurrentenmitteilung muss eine Begründung enthalten, die eine rechtliche Prüfung überhaupt erst ermöglicht.
Hinweis: Eine verlässliche Einschätzung ist nur auf Grundlage Ihrer konkreten Unterlagen möglich. In der kostenfreien Voranfrage klären wir gemeinsam, ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie bin. Die inhaltliche Prüfung von Beurteilung und Konkurrentenmitteilung erfolgt anschließend im Rahmen der Erstberatung.
So gehe ich für Sie vor
Kostenlose Voranfrage
Sie schildern mir Ihre Situation — per Formular, E-Mail oder Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und klären gemeinsam, ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie bin und ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht. Dieser erste Schritt ist kostenlos und unverbindlich.
Erstberatung & Prüfung Ihrer Unterlagen
Im Rahmen der Erstberatung analysiere ich Ihre dienstliche Beurteilung, die Konkurrentenmitteilung und gegebenenfalls das Anforderungsprofil der Stelle. Auf dieser Grundlage zeige ich Ihnen die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten auf — ob Widerspruch gegen die Beurteilung, Eilantrag gegen die Beförderungsentscheidung oder beides. Über die voraussichtlichen Kosten informiere ich Sie vorab transparent.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht
Falls erforderlich, beantrage ich für Sie eine einstweilige Anordnung nach § 123 VwGO. Ziel ist es, die Ernennung des Konkurrenten zu verhindern, bis das Gericht die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung geprüft hat. Gerade in Eilverfahren ist eine fundierte und zugleich zügige Begründung entscheidend.
Ergebnis und weiteres Vorgehen
Gibt das Gericht dem Eilantrag statt, muss der Dienstherr die Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut treffen. Je nach Fallkonstellation kann sich anschließen: ein Hauptsacheverfahren, eine Neubeurteilung oder eine erneute Auswahlentscheidung. Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess.
Lassen Sie Ihre Beförderungsentscheidung prüfen
Schildern Sie mir Ihre Situation. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen und klären gemeinsam, ob ich die richtige Ansprechpartnerin für Sie bin und ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht. Dieser erste Schritt ist kostenlos und unverbindlich.
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Über die voraussichtlichen Kosten einer anwaltlichen Vertretung informiere ich Sie transparent im Rahmen der Erstberatung.
Ihr Anliegen
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Kontakt
Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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