Sie haben Ihre aktuelle dienstliche Beurteilung erhalten und sind überzeugt, dass sie Ihre Leistung nicht angemessen widerspiegelt. Vielleicht wurde Ihr Gesamturteil herabgestuft, obwohl die Einzelbewertungen ein besseres Bild zeichnen. Vielleicht vermuten Sie, dass persönliche Spannungen mit dem Vorgesetzten oder Ihre Teilzeitbeschäftigung in die Bewertung eingeflossen sind. Oder Sie verstehen schlicht nicht, wie das Gesamtergebnis zustande gekommen ist.
Warum das wichtig ist: Die dienstliche Beurteilung entscheidet über Beförderungen. Sie besteht aus Einzelbewertungen verschiedener Leistungsmerkmale — etwa Arbeitsgüte, Fachkenntnisse, Führungsverhalten — und einem daraus abgeleiteten Gesamturteil. Dieses Gesamturteil ist der zentrale Maßstab, wenn der Dienstherr später Bewerberinnen und Bewerber für eine Beförderungsstelle vergleicht. Eine fehlerhafte Beurteilung begleitet Sie über Jahre und kann mehrere Beförderungsrunden beeinflussen.
Was ich für Sie prüfe: Ich analysiere, ob das Gesamturteil plausibel aus den Einzelbewertungen hergeleitet wurde, ob der richtige Beurteilungsmaßstab angelegt wurde, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde — insbesondere die Beteiligung von Erst- und Zweitbeurteiler — und ob sachfremde Erwägungen die Beurteilung beeinflusst haben könnten.
Wichtig zu wissen: Sie können Ihre Beurteilung auch unabhängig von einem laufenden Beförderungsverfahren angreifen lassen. Frühzeitiges Handeln erhöht Ihre Chancen — sowohl im Widerspruchsverfahren als auch in einem späteren Konkurrentenstreit.