Sie haben ein Schreiben Ihres Dienstherrn erhalten, in dem Sie aufgefordert werden, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Vielleicht waren Sie länger krank, vielleicht gab es Konflikte am Arbeitsplatz, vielleicht kam die Anordnung für Sie völlig überraschend.
Was in dieser Phase rechtlich relevant ist: Die Untersuchungsanordnung steht am Anfang des Verfahrens und muss formelle Anforderungen erfüllen: Sie muss hinreichend bestimmt sein, auf konkrete Anhaltspunkte gestützt und die Fachrichtung angeben (BVerwG, 26.04.2012 – 2 C 17.10). Fehler in der Anordnung können die Verwertbarkeit des späteren Gutachtens in Frage stellen
Was ich für Sie prüfe: Ist die Anordnung formell rechtmäßig - hinreichend bestimmt, auf konkrete Anhaltspunkte gestützt, mit Angabe der Fachrichtung? Ist sie verhältnismäßig? Welche Rechte und welche Mitwirkungspflichten haben Sie? Wie können Sie sich auf die Begutachtung vorbereiten — insbesondere durch Zusammenstellung eigener ärztlicher Unterlagen?
Wichtig zu wissen: Sie haben eine Mitwirkungspflicht – aber keine Pflicht, sich auf alles einzulassen. Unrechtmäßige oder unverhältnismäßige Untersuchungsanordnungen können angefochten werden. Die formellen Anforderungen der Anordnung können vor dem Untersuchungstermin anwaltlich geprüft werden.