Disziplinarverfahren – rechtlicher Beistand in jeder Verfahrensphase
Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht vertrete ich Beamtinnen und Beamte in Ahrensburg, Stormarn und deutschlandweit - in jeder Phase des Verfahrens, außergerichtlich und vor den Verwaltungsgerichten. Der frühe Zeitpunkt erleichtert Akteneinsicht und die Vorbereitung der Anhörung.
Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Disziplinarverfahren sind vielschichtig – mit eigenen Fristen, Rechten und Pflichten auf beiden Seiten. Dazwischen liegt oft mehr Spielraum, als das Verfahren auf den ersten Blick vermuten lässt – und manchmal mehr Tragweite, als Beamte zunächst erkennen.
Ich kenne die Seite des Dienstherrn: Vor der Gründung meiner Kanzlei habe ich Ministerien und nachgeordnete Behörden in verwaltungsrechtlichen Fragen beraten. Heute erkenne ich daran, wo ein Disziplinarvorwurf rechtlich nicht standhält – und wo Spielraum für eine andere Lösung besteht.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin f ür Verwaltungsrecht
Was ist ein Disziplinarverfahren?
Ein Disziplinarverfahren ist das förmliche Verfahren, mit dem der Dienstherr den Vorwurf einer Dienstpflichtverletzung gegen eine Beamtin oder einen Beamten untersucht. Rechtsgrundlage ist das Bundesdisziplinargesetz (BDG) bzw. das jeweilige Landesdisziplinargesetz. Für Landesbeamtinnen und Landesbeamte aus Schleswig-Holstein gilt das Landesdisziplinargesetz SH (LDG SH), das dem BDG weitgehend entspricht. Das Verfahren wird von Amts wegen eingeleitet, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen.
Im Unterschied zu einem arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren gelten im Disziplinarrecht eigene Verfahrensregeln, eigene Fristen und ein eigenständiger Maßnahmenkatalog. Das Verfahren kann — je nach Schwere des Vorwurfs — weitreichende Folgen haben: von einem Verweis bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und damit dem Verlust der Versorgungsansprüche.
Wie läuft ein Disziplinarverfahren ab?
Das behördliche Disziplinarverfahren folgt einem geregelten Ablauf. In jeder Phase haben Sie als Beamtin oder Beamter Rechte, deren Wahrnehmung den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen kann.
SCHRITT EINS
Einleitung des Verfahrens
Der Dienstherr leitet das Disziplinarverfahren ein, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen vorliegen. Die Einleitung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie das Recht, sich zu äußern — und das Recht, dies nicht zu tun. Sie dürfen sich in jeder Phase durch eine Rechtsanwältin vertreten lassen.
SCHRITT ZWEI
Ermittlungen
Der Dienstherr ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Er ist dabei zur umfassenden Aufklärung verpflichtet — auch zu Ihren Gunsten. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht und können an Zeugenvernehmungen und Beweiserhebungen teilnehmen. Läuft parallel ein Strafverfahren, kann das Disziplinarverfahren bis zu dessen Abschluss ausgesetzt werden.
SCHRITT DREI
Anhörung
Vor dem Abschluss des behördlichen Verfahrens werden Sie abschließend gehört. Die Anhörung ist Ihre Gelegenheit, sich umfassend zum Sachverhalt und zur rechtlichen Bewertung zu äußern. Eine sorgfältige Vorbereitung dieser Anhörung ist oft verfahrensentscheidend.
SCHRITT VIER
Abschließende Entscheidung
Der Dienstherr kann das Verfahren einstellen, eine Disziplinarverfügung erlassen (Verweis oder Geldbuße) oder Disziplinarklage beim Verwaltungsgericht erheben (bei Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung oder Entfernung). Gegen eine Disziplinarverfügung können Sie Widerspruch einlegen und anschließend Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben.
Ihre Rechte im Disziplinarverfahren
Das Disziplinarrecht räumt Ihnen umfassende Verfahrensrechte ein. Diese Rechte dienen Ihrem Schutz und sollen ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten.
Recht auf anwaltlichen Beistand
Vertretung und Beratung in jeder Phase des Verfahrens.
Recht auf Akteneinsicht
Vollständige Einsicht in die Disziplinarakte – auch über die Anwältin.
Aussageverweigerungsrecht
Keine Pflicht zur Selbstbelastung. Wichtig bei parallelem Strafverfahren
Recht auf Anhörung
Abschließende Stellungnahme vor Verhängung einer Disziplinarmaßnahme.
Gerichtliche Überprüfung
Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegen jede Disziplinarmaßnahme.
Recht auf zügiges Verfahren
Anspruch auf angemessene Verfahrensdauer (§ 4 BDG).
Ihr Weg zur Vertretung
Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01
Kostenlose Voranfrage
Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02
Erstberatung & Mandatserteilung
Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
03
Vertretung
Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.
Welche Disziplinarmaßnahmen drohen?
Das Bundesdisziplinargesetz sieht fünf Disziplinarmaßnahmen vor, die nach der Schwere des Dienstvergehens abgestuft sind. Welche Maßnahme im Einzelfall in Betracht kommt, richtet sich nach Art und Schwere der Pflichtverletzung, dem Grad des Verschuldens, der bisherigen dienstlichen Führung und der Gesamtpersönlichkeit der Beamtin bzw. des Beamten (§ 13 BDG).
Verweis (§ 6 BDG) - Mildeste Maßnahme
Der Verweis ist die mildeste Disziplinarmaßnahme. Er stellt eine förmliche Missbilligung des Verhaltens dar, hat aber keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Er wird in die Personalakte aufgenommen und nach spätestens drei Jahren entfernt.
Geldbuße (§ 7 BDG) - Finanzielle Auswirkung
Die Geldbuße kann bis zur Höhe der monatlichen Dienstbezüge verhängt werden. Sie ist auf das Grundgehalt, Zulagen und Zuschläge begrenzt. Aufwandsentschädigungen bleiben außer Betracht. Eine Ratenzahlung ist möglich.
Kürzung der Dienstbezüge (§ 8 BDG) - Langfristige Minderung
Die Kürzung der Dienstbezüge bedeutet eine Minderung der monatlichen Bezüge um höchstens ein Fünftel für die Dauer von höchstens drei Jahren. Diese Maßnahme ist nur durch eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht möglich.
Zurückstufung (§ 9 BDG) - Dauerhafter Amtsverlust
Bei der Zurückstufung wird die Beamtin oder der Beamte in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt versetzt. Dies bedeutet nicht nur eine dauerhafte Besoldungsminderung, sondern auch den Verlust des bisherigen Amtes.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (§ 10 BDG) - Schwerste Maßnahme
Die Entfernung führt zum Verlust der Beamtenrechte, der Dienstbezüge und der Versorgungsansprüche. Nach der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wird nach § 10 Abs. 3 BDG in der Regel für sechs Monate ein Unterhaltsbeitrag (50 % der Dienstbezüge) gewährt; die Beihilfeberechtigung bleibt in diesem Zeitraum bestehen. Bei Ruhestandsbeamtinnen und -beamten entspricht der Aberkennung des Ruhegehalts (§ 12 BDG) funktional die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Diese Maßnahme erfordert zwingend eine Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht.
Bereits während des laufenden Disziplinarverfahrens kann der Dienstherr vorläufige Maßnahmen anordnen: die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge (bis zu 50 Prozent). Die Maßnahmen wirken sofort. Gerichtlicher Rechtsschutz (§ 63 BDG) ist möglich und sollte fristgerecht geprüft werden.
Gegen die vorläufige Dienstenthebung und die Einbehaltung der Bezüge können Sie gerichtlichen Rechtsschutz beantragen. Das Verwaltungsgericht prüft dann, ob die Voraussetzungen für die vorläufigen Maßnahmen vorliegen. Hier ist schnelles Handeln geboten, da die wirtschaftlichen Folgen sofort eintreten.
Häufige Fragen zum Disziplinarverfahren
Es ist wichtig, deine Stärken hervorzuheben. Lass uns potenziellen Kunden klar zeigen, was dich von der Konkurrenz abhebt.
Ab wann sollte ich eine Fachanwältin einschalten?
Was passiert, wenn ich im Disziplinarverfahren schweige?
Wie lange dauert ein Disziplinarverfahren?
Was kostet die anwaltliche Vertretung im Disziplinarverfahren?
Deckt meine Rechtsschutzversicherung das Disziplinarverfahren?
Was ist der Unterschied zwischen Dizsiplinarverfügung und Disziplinarklage?
Kann ich gegen eine vorläufige Dienstenthebung vorgehen?
Wirkt sich ein paralleles Strafverfahren auf das Disziplinarverfahren aus?
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