Entscheidungen in der Anfangsphase – etwa zur Einlassung gegenüber dem Dienstherrn oder zur Akteneinsicht – prägen den weiteren Verlauf. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit über ihre Verfahrensrechte aus dem BDG.
Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Beamtenrecht begleite ich Sie von der ersten Einleitung über die Ermittlungen und die Anhörung bis zur abschließenden Entscheidung - und bei Bedarf im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
In meiner Kanzlei in Ahrensburg berate ich Beamtinnen und Beamte aus Stormarn, dem Großraum Hamburg und Schleswig-Holstein.