Beratung und Vertretung für Gastronomen

Die Gastronomie unterliegt einem dichten Geflecht öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Gaststättenerlaubnis, Sperrzeitregelungen, Lärmschutzauflagen und baurechtliche Nutzungsgenehmigungen müssen ineinandergreifen. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht begleite ich Gastronomen in Schleswig-Holstein, Hamburg und auch deutschlandweit von der Eröffnung bis zur Verteidigung gegen behördliche Auflagen.
Gaststättenerlaubnis - Voraussetzungen und Verfahren
Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, in dem alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Ordnungsbehörde erteilt und setzt die persönliche Zuverlässigkeit, geeignete Räumlichkeiten und die Einhaltung baurechtlicher sowie brandschutzrechtlicher Vorgaben voraus. Das Verfahren erfordert die Abstimmung mit mehreren Behörden – von der Bauordnung über den Brandschutz bis zum Gesundheitsamt. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Antrag vollständig und fundiert vorzubereiten.
Meine Leistungen für Sie

Gaststättenerlaubnis

Antragstellung, Konzessionserteilung und Begleitung im Genehmigungsverfahren einschließlich der Abstimmung mit Bauordnung und Brandschutz.

Sperrzeiten & Auflagen

Anfechtung unverhältnismäßiger Sperrzeitverlängerungen und Betriebsauflagen, Beantragung von Ausnahmen für Veranstaltungen.

Nachbarbeschwerden & Lärmschutz

Verteidigung gegen Beschwerden wegen Lärm, Geruch oder Verkehrsbelastung und Begleitung in Mediationsverfahren.

Sperrzeitrecht

Beratung und Verteidigung bei Sperrzeitsatzungen und deren Anwendung, Anfechtung verhältnismäßiger Sperrzeitregelungen im Widerspruch und in der Klage.
Sperrzeiten und behördliche Auflagen
Kommunale Sperrzeitregelungen und nachträgliche Auflagen können den wirtschaftlichen Betrieb einer Gaststätte erheblich einschränken. Nicht jede Auflage ist jedoch verhältnismäßig. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit behördlicher Anordnungen und vertrete Ihre Interessen im Widerspruchs- und Klageverfahren - oder verhandle pragmatische Lösungen mit der Behörde.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss - klar strukturiert und transparent.
Kostenlose Voranfrage
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Erstberatung
Wenn sich aus Ihrer Voranfrage ergibt, dass rechtlicher Handlungsbedarf besteht, bewerte ich die Erfolgsaussichten und zeige Ihnen die konkreten Handlungsoptionen auf. Die erhalten eine klare Empfehlung und eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich für ein Mandat entscheiden. Die Erstberatung wird nach de, RVG abgerechnet. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. - ich kläre das gerne vorab mit Ihnen.
Antragstellung / Verteidigung
Ich begleite den Erlaubnisantrag oder führe das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren gegen Auflagen.
Ergebnis
Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Erlaubnis oder die Auflagen werden aufgehoben bzw. angepasst.
Beratung für Gastronomen und Veranstalter
Sie planen eine Restauranteröffnung, benötigen eine Gaststättenerlaubnis oder wehren sich gegen Auflagen?
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Kontakt
Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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