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Gaststättenrecht

Die Gastronomie unterliegt einem dichten Geflecht öffentlich-rechtlicher Vorschriften. Gaststättenerlaubnis, Sperrzeitregelungen, Lärmschutzauflagen und baurechtliche Nutzungsgenehmigungen müssen ineinandergreifen. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht begleite ich Gastronomen in Schleswig-Holstein, Hamburg und auch deutschlandweit von der Eröffnung bis zur Verteidigung gegen behördliche Auflagen.
Gepflasterter Innenhof mit Fachwerkhäusern, Sitzbänken, Tischen und einer alten Holzkarre.
Foto von Anna-Lena Kolell

Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt ist. Es betrifft Unternehmer und Selbstständige überall dort, wo Behörden über Zulassungen, Auflagen oder Untersagungen entscheiden – und damit unmittelbar in die unternehmerische Freiheit eingreifen. Vor meiner Kanzleigründung war ich im Öffentlichen Sektor einer der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig und habe Ministerien sowie Behörden in verwaltungsrechtlichen Fragen beraten. Ich kenne die Perspektive, aus der behördliche Entscheidungen entstehen – und wo sie rechtlich nicht tragen.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Was ich für Sie tue

Gaststättenerlaubnis

Antragstellung, Konzessionserteilung und Begleitung im Genehmigungsverfahren einschließlich der Abstimmung mit Bauordnung und Brandschutz.

Sperrzeiten & Auflagen

Anfechtung unverhältnismäßiger Sperrzeitverlängerungen und Betriebsauflagen, Beantragung von Ausnahmen für Veranstaltungen.

Nachbarbeschwerden & Lärmschutz

Verteidigung gegen Beschwerden wegen Lärm, Geruch oder Verkehrsbelastung und Begleitung in Mediationsverfahren.

Sperrzeitrecht

Beratung und Verteidigung bei Sperrzeitsatzungen und deren Anwendung, Anfechtung verhältnismäßiger Sperrzeitregelungen im Widerspruch und in der Klage.

Ihr Anliegen ist nicht dabei?

Ich berate umfassend zu allen Themen im Gaststättenrecht! Schildern Sie mir ihr Anliegen, ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Ihr Weg zur Vertretung

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01

Kostenlose Voranfrage

Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02

Erstberatung & Mandatserteilung

Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
03

Vertretung

Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.

Gaststättenerlaubnis - Voraussetzungen und Verfahren

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, in dem alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Ordnungsbehörde erteilt und setzt die persönliche Zuverlässigkeit, geeignete Räumlichkeiten und die Einhaltung baurechtlicher sowie brandschutzrechtlicher Vorgaben voraus. Das Verfahren erfordert die Abstimmung mit mehreren Behörden – von der Bauordnung über den Brandschutz bis zum Gesundheitsamt. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Antrag vollständig und fundiert vorzubereiten.

Sperrzeiten und behördliche Auflagen

Kommunale Sperrzeitregelungen und nachträgliche Auflagen können den wirtschaftlichen Betrieb einer Gaststätte erheblich einschränken. Nicht jede Auflage ist jedoch verhältnismäßig. Ich prüfe die Rechtmäßigkeit behördlicher Anordnungen und vertrete Ihre Interessen im Widerspruchs- und Klageverfahren - oder verhandle pragmatische Lösungen mit der Behörde.
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
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Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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