Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, in dem alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausgeschenkt werden, benötigt eine Gaststättenerlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Ordnungsbehörde erteilt und setzt die persönliche Zuverlässigkeit, geeignete Räumlichkeiten und die Einhaltung baurechtlicher sowie brandschutzrechtlicher Vorgaben voraus.
Das Verfahren erfordert die Abstimmung mit mehreren Behörden – von der Bauordnung über den Brandschutz bis zum Gesundheitsamt. Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Antrag vollständig und fundiert vorzubereiten.