Gewerbeuntersagung - Beratung und Vertretung nach § 35 GewO

Eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO trifft Betroffene existenziell. Doch die Anforderungen an die Unzuverlässigkeitsprognose sind streng - und es bestehen vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Ahrensburg vertrete ich Gewerbetreibende in Schleswig-Holstein, Hamburg und auch deutschlandweit gegen Gewerbeuntersagungen.
Worum geht es bei einer Gewerbeuntersagung?
Die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO ist eines der schärfsten Instrumente des Gewerberechts. Die zuständige Behörde kann die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden belegen - und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist. Häufige Gründe für eine Gewerbeuntersagung sind Steuerrückstände, Sozialversicherungsschulden, strafrechtliche Verurteilungen oder wiederholte Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften. Doch nicht jeder dieser Gründe trägt eine Untersagung: Die Behörde muss eine umfassende Prognoseentscheidung treffen, und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit begrenzt ihren Handlungsspielraum.
Gewerbeuntersagung erhalten?
Schildern Sie mir kurz ihre Situation. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Meine Leistungen für Sie

Sofortmaßnahmen & Eilrechtsschutz

Beantragung aufschiebender Wirkung und einstweiliger Anordnungen beim Verwaltungsgericht, mit dem Ziel, den Betrieb während des Verfahrens aufrechtzuerhalten.

Verteidigung im Untersagungsverfahren

Stellungnahmen, Anhörungen und Verhandlungen mit der Behörde - mit dem Ziel, die Untersagung abzuwenden oder zu beschränken.

Widerspruch & Klage

Führung des Widerspruchs- und Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht mit der Erfahrung einer Fachanwältin für Verwaltungsrecht.

Wiedergestattung

Antrag auf Wiedererteilung der Gewerbeerlaubnis nach erfolgreicher Sanierung der Unzuverlässigkeitsgründe.
Bedeutung der Fristen im Untersagungsverfahren
Bei einer Gewerbeuntersagung ordnet die Behörde häufig den Sofortvollzug an – das bedeutet, dass Ihr Betrieb sofort geschlossen werden muss, auch wenn Sie Widerspruch einlegen. Nur ein erfolgreicher Eilantrag beim Verwaltungsgericht kann die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs wiederherstellen und Ihren Betrieb vorübergehend schützen. Aufgrund der gesetzlichen Fristen und der häufig angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung – idealerweise bereits im Anhörungsverfahren vor Erlass der Untersagungsverfügung – besonders ratsam.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss - klar strukturiert und transparent.
Kostenlose Voranfrage
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Erstberatung
Wenn sich aus Ihrer Voranfrage ergibt, dass rechtlicher Handlungsbedarf besteht, bewerte ich die Erfolgsaussichten und zeige Ihnen die konkreten Handlungsoptionen auf. Die erhalten eine klare Empfehlung und eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich für ein Mandat entscheiden.
Die Erstberatung wird nach de, RVG abgerechnet. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. - ich kläre das gerne vorab mit Ihnen.
Strategie & Mandat
Auf Basis der Erstberatung entwickele ich eine Strategie für Ihren Fall. Welcher Rechtsbehelf ist der richtige, welche Fristen sind einzuhalten, welche Erfolgsaussichten bestehen und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen. Wenn Sie mich beauftragen, setze ich die Strategie unmittelbar um. Die Wissen vorher, was auf Sie zukommt.
Vertretung
Ich vertrete Sie gegenüber der Behörde, im Widerspruchsverfahren oder vor dem Verwaltungsgericht - je nachdem, welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist. Sie werden über jeden Schritt informiert und müssen sich um den Schriftverkehr mit der Behörde nicht mehr selbst kümmern. Mein Ziel ist eine Lösung, nicht ein möglichst langes Verfahren.
Beratung für Gewerbetreibende
Ihnen droht eine Gewerbeuntersagung oder Ihre Erlaubnis wurde widerrufen? Ich vertrete Sie bei der Wahrnehmung Ihres Rechts auf gewerbliche Tätigkeit – vom Anhörungsverfahren bis zum verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz.
Ihr Anliegen
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Kontakt
Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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