Gewerbeuntersagung
Eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO gefährdet die Existenz. Doch die Anforderungen an die Unzuverlässigkeitsprognose sind streng - und es bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Ahrensburg vertrete ich Gewerbetreibende in Schleswig-Holstein, Hamburg und auch deutschlandweit gegen Gewerbeuntersagungen.
Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt ist. Es betrifft Unternehmer und Selbstständige überall dort, wo Behörden über Zulassungen, Auflagen oder Untersagungen entscheiden – und damit unmittelbar in die unternehmerische Freiheit eingreifen.
Vor meiner Kanzleigründung war ich im Öffentlichen Sektor einer der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig und habe Ministerien sowie Behörden in verwaltungsrechtlichen Fragen beraten. Ich kenne die Perspektive, aus der behördliche Entscheidungen entstehen – und wo sie rechtlich nicht tragen.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Meine Leistungen für Sie
Sofortmaßnahmen & Eilrechtsschutz
Beantragung aufschiebender Wirkung und einstweiliger Anordnungen beim Verwaltungsgericht, mit dem Ziel, den Betrieb während des Verfahrens aufrechtzuerhalten.
Verteidigung im Untersagungsverfahren
Stellungnahmen, Anhörungen und Verhandlungen mit der Behörde - mit dem Ziel, die Untersagung abzuwenden oder zu beschränken.
Widerspruch & Klage
Führung des Widerspruchs- und Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht mit der Erfahrung einer Fachanwältin für Verwaltungsrecht.
Wiedergestattung
Antrag auf Wiedererteilung der Gewerbeerlaubnis nach erfolgreicher Sanierung der Unzuverlässigkeitsgründe.
Ihr Weg zur Vertretung
Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01
Kostenlose Voranfrage
Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02
Erstberatung & Mandatserteilung
Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
03
Vertretung
Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.
Worum geht es bei einer Gewerbeuntersagung?
Die Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO ist eines der schärfsten Instrumente des Gewerberechts. Die zuständige Behörde kann die Ausübung eines Gewerbes ganz oder teilweise untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden belegen - und die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich ist.
Häufige Gründe für eine Gewerbeuntersagung sind Steuerrückstände, Sozialversicherungsschulden, strafrechtliche Verurteilungen oder wiederholte Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften. Doch nicht jeder dieser Gründe trägt eine Untersagung: Die Behörde muss eine umfassende Prognoseentscheidung treffen, und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit begrenzt ihren Handlungsspielraum.
Gewerbeuntersagung erhalten?
Schildern Sie mir kurz ihre Situation. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Bedeutung der Fristen im Untersagungsverfahren
Bei einer Gewerbeuntersagung ordnet die Behörde häufig den Sofortvollzug an – das bedeutet, dass Ihr Betrieb sofort geschlossen werden muss, auch wenn Sie Widerspruch einlegen. Nur ein erfolgreicher Eilantrag beim Verwaltungsgericht kann die aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruchs wiederherstellen und Ihren Betrieb vorübergehend schützen.
Aufgrund der gesetzlichen Fristen und der häufig angeordneten sofortigen Vollziehbarkeit ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung – idealerweise bereits im Anhörungsverfahren vor Erlass der Untersagungsverfügung – besonders ratsam.
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
Telefon
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Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
In Bürogemeinschaft mit der Kanzlei am Rathaus Partnerschaftsgesellschaft mbB.
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Anna-Lena Kolell