Handwerksrecht
Die Ausübung eines Handwerks ist in Deutschland oft an den Meisterbrief und die Eintragung in die Handwerksrolle geknüpft. Doch die Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem Handwerk ist komplex. Ich berate bei Eintragungsfragen, Ausnahmebewilligungen nach § 8 HwO und der Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt ist. Es betrifft Unternehmer und Selbstständige überall dort, wo Behörden über Zulassungen, Auflagen oder Untersagungen entscheiden – und damit unmittelbar in die unternehmerische Freiheit eingreifen.
Vor meiner Kanzleigründung war ich im Öffentlichen Sektor einer der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig und habe Ministerien sowie Behörden in verwaltungsrechtlichen Fragen beraten. Ich kenne die Perspektive, aus der behördliche Entscheidungen entstehen – und wo sie rechtlich nicht tragen.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Meine Leistungen für Sie
Eintragung in die Handwerksrolle
Klärung der Eintragungsvoraussetzungen, Anfechtung von Ablehnungen und Vertretung des Eintragungsanspruchs.
Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)
Antragstellung bei fehlender Meisterprüfung, Nachweis vergleichbarer Qualifikationen und Begleitung im Bewilligungsverfahren.
EU-Berufsanerkennung
Anerkennung ausländischer Handwerksqualifikationen, Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung und Eignungsprüfung.
Verteidigung bei Schwarzarbeitvorwürfen
Verteidigung gegen Vorwürfe unerlaubter Handwerksausübung und Bußgeldverfahren.
Ihr Weg zur Vertretung
Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01
Kostenlose Voranfrage
Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02
Erstberatung & Mandatserteilung
Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
03
Vertretung
Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.
Handwerksrolle und Meisterpflicht – Was Sie wissen müssen
Die Handwerksordnung (HwO) unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A), zulassungsfreien Handwerken (Anlage B1) und handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2). Für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ist grundsätzlich die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich - und diese setzt in der Regel den Meisterbrief voraus.
Doch es gibt Ausnahmen: Die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO ermöglicht die Eintragung ohne Meisterprüfung, wenn vergleichbare Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen werden. Auch EU-Bürger mit ausländischen Handwerksqualifikationen können unter bestimmten Voraussetzungen eingetragen werden. Ich begleite Sie durch das Verfahren.
Fragen zur Meisterpflicht?
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Ausnahmebewilligung – Handwerk ohne Meisterbrief
Die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO ist für viele der Schlüssel zum eigenen Handwerksbetrieb. Sie kann erteilt werden, wenn die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten durch andere Qualifikationen nachgewiesen werden - etwa durch langjährige Berufserfahrung, einen vergleichbaren Abschluss oder besondere Umstände. Ich bereite Ihren Antrag vor und vertrete Sie gegenüber der Handwerkskammer.
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
Telefon
Hiermit bestätige ich, dass ich die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen habe. Ich stimme zu, dass meine im Kontaktformular gemachten Angaben zur Beantwortung der kostenlosen Voranfrage verarbeitet werden.
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Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
In Bürogemeinschaft mit der Kanzlei am Rathaus Partnerschaftsgesellschaft mbB.
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