Immissionsschutzrecht für Gewerbebetriebe
Gewerbliche Anlagen unterliegen häufig dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Genehmigungsverfahren sind komplex und Auflagen können wirtschaftlich einschneidend sein. Gleichzeitig haben Nachbarn ein berechtigtes Interesse an Schutz vor Lärm, Geruch und Schadstoffen. Ich berate und vertrete Anlagenbetreiber und Nachbarn in Schleswig-Holstein, Hamburg und deutschlandweit rechtlich, während technische Fragen von Ingenieuren und Sachverständigen bearbeitet werden.
Das Immissionsschutzrecht ist Teil meines Beratungsangebots im Gewerbe‒ und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Dort finden Sie weitere Themen, in denen ich Gewerbetreibende und Unternehmen berate und vertrete.
Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt ist. Es betrifft Unternehmer und Selbstständige überall dort, wo Behörden über Zulassungen, Auflagen oder Untersagungen entscheiden – und damit unmittelbar in die unternehmerische Freiheit eingreifen.
Vor meiner Kanzleigründung war ich im Öffentlichen Sektor einer der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig und habe Ministerien sowie Behörden in verwaltungsrechtlichen Fragen beraten. Ich kenne die Perspektive, aus der behördliche Entscheidungen entstehen – und wo sie rechtlich nicht tragen.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Meine Leistungen für Sie
BImSchG-Genehmigung
Rechtliche Begleitung im förmlichen und vereinfachten Genehmigungsverfahren, Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen und Verhandlung von Nebenbestimmungen.
Nachträgliche Anordnungen
Anfechtung nachträglicher Auflagen nach § 17 BImSchG, Verhältnismäßigkeitsprüfung und Verhandlung mit der Behörde.
Nachbarrechtsstreitigkeiten
Vertretung von Anlagenbetreibern und Nachbarn in Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Genehmigungen oder Immissionen.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Rechtliche Beratung zur UVP-Pflicht und Begleitung des Verfahrens – die fachgutachterliche Bewertung erfolgt durch spezialisierte Ingenieurbüros.
Ihr Weg zur Vertretung
Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01
Kostenlose Voranfrage
Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02
Erstberatung & Mandatserteilung
Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
03
Vertretung
Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.
BImSchG-Genehmigung – Voraussetzungen und Verfahren
Das BImSchG unterwirft eine Vielzahl gewerblicher Anlagen einer Genehmigungspflicht. Das Genehmigungsverfahren – ob förmlich oder vereinfacht – erfordert umfangreiche Antragsunterlagen und die Einhaltung technischer Standards. Nebenbestimmungen und Auflagen können den Betrieb erheblich beeinflussen.
Ich begleite Anlagenbetreiber rechtlich durch das Genehmigungsverfahren: von der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen über die Verhandlung von Nebenbestimmungen bis zur Verteidigung gegen nachträgliche Anordnungen nach § 17 BImSchG. Die technische Antragserstellung – etwa Emissionsprognosen, Schallschutzgutachten oder Anlagenbeschreibungen – übernehmen spezialisierte Ingenieure und Sachverständige. Gleichzeitig vertrete ich Nachbarn, die sich gegen Immissionen zur Wehr setzen.
Genehmigungsverfahren oder Auflagenstreit?
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Immissionsschutzrechtliche Verfahren erfordern neben anwaltlicher Begleitung regelmäßig technischen Sachverstand. Emissionsprognosen, Schallschutzgutachten, Geruchsimmissionsbewertungen oder Anlagenbeschreibungen werden von spezialisierten Ingenieuren, Sachverständigen und Architekten erstellt. Ich übernehme die rechtliche Seite – von der Pruefung der Genehmigungsvoraussetzungen über die Verhandlung mit der Behörde bis zur gerichtlichen Vertretung – und koordiniere bei Bedarf die Zusammenarbeit mit den technischen Fachleuten.
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
Telefon
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Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
In Bürogemeinschaft mit der Kanzlei am Rathaus Partnerschaftsgesellschaft mbB.
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Anna-Lena Kolell