Gewerbliche Anlagen unterliegen häufig dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Genehmigungsverfahren sind komplex und Auflagen können wirtschaftlich einschneidend sein. Gleichzeitig haben Nachbarn ein berechtigtes Interesse an Schutz vor Lärm, Geruch und Schadstoffen. Ich berate und vertrete Anlagenbetreiber und Nachbarn in Schleswig-Holstein, Hamburg und deutschlandweit rechtlich, während technische Fragen von Ingenieuren und Sachverständigen bearbeitet werden.