Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Bildung öffnet Türen. Das Bildungsrecht bestimmt, welche – und unter welchen Bedingungen. Was dabei auf dem Spiel steht: Es geht um Lebenszeit, um Chancen und um Wege, die sich nicht beliebig verschieben lassen.
Bildungsrechtliche Entscheidungen werden oft hingenommen, weil Betroffene nicht wissen, dass sie angreifbar sind. Frühzeitige Beratung kann in diesen Fällen den entscheidenden Unterschied machen. Wer zu mir kommt, bekommt zuerst eine ehrliche Einschätzung: Ist der Fall aussichtsreich, was braucht es – und was nicht. Danach entscheiden wir gemeinsam.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Wann sollten Sie handeln?
Kein Kitaplatz trotz Anmeldung
Sie haben Ihr Kind angemeldet, aber die Gemeinde oder der zuständige Träger kann keinen Platz zur Verfügung stellen. Hier können Sie eine rechtliche Durchsetzung prüfen.
Nur unzumutbare Plätze angeboten
Die Gemeinde bietet zwar Plätze an, diese liegen aber zu weit entfernt oder die Betreuungszeiten passen nicht zu Ihren beruflichen Anforderungen.
Kündigung des Kitaplatzes
Der Kitaplatz wurde gekündigt, obwohl Ihr Kind noch Anspruch darauf hat. Eine Fortsetzung der Betreuung kann rechtlich geltend gemacht werden
Beitragsstreitigkeiten
Sie erhalten Kostenbescheide oder Nachzahlungen, die Sie für unangemessen halten. Auch hier kann eine rechtliche Überprüfung sinnvoll sein.
Schadensersatzansprüche
Wegen des fehlenden Kitaplatzes können Sie nicht arbeiten und erleiden wirtschaftliche Verluste. Diese können unter Umständen erstattet werden.
Verfahrensverletzungen
Die Gemeinde hat bei der Vergabe von Plätzen Regelungen nicht beachtet oder intransparent gehandelt.
Ihr Weg zur Vertretung
Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01
Kostenlose Voranfrage
Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02
Erstberatung & Mandatserteilung
Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
03
Vertretung
Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.
Der Rechtsanspruch auf Betreuung
§ 24 Abs. 1 SGB VIII
Vor Vollendung des 1. Lebensjahres
Auch für Kinder unter einem Jahr kann ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bestehen. Voraussetzung ist, dass die Betreuung für die Entwicklung des Kindes geboten ist oder die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sind, sich in Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.
§ 24 Abs. 2 SGB VIII
Ab Vollendung des 1. Lebensjahres
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
§ 24 Abs. 3 SGB VIII
Ab Vollendung des 3. Lebensjahres
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Was ist ein zumutbarer Kitaplatz?
Ein Angebot ist nur dann zumutbar, wenn die räumliche Entfernung zur Betreuungsstätte angemessen ist und die Öffnungszeiten dem Bedarf des Kindes und der Eltern entsprechen. Lange Fahrtzeiten, unzureichende Betreuungszeiten oder fehlende Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse des Kindes können das Angebot unzumutbar machen.
Eine pauschale Entfernung ist nicht maßgeblich. Stattdessen wird im Einzelfall berücksichtigt:
- Die lokalen Verkehrsanbindungen
- Die berufliche Situation und die zeitlichen Anforderungen der Eltern
- Der individuelle Betreuungsbedarf des Kindes
- Besondere Bedürfnisse des Kindes (z.B Behinderung, Sprachförderung)
Schadensersatz bei fehlendem Kitaplatz
Rechtliche Grundlage
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend machen können, wenn ein Betreuungsplatz trotz Rechtsanspruch nicht bereitgestellt wird. Ob ein Anspruch in Ihrer Situation besteht, hängt von den Einzelumständen ab.
Verdienstausfall und weitere Schäden
Kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht, kann dieser auch den Verdienstausfallschaden umfassen, wenn Sie aufgrund des fehlenden Kitaplatzes nicht arbeiten können. Auch weitere nachgewiesene Vermögensschäden können berücksichtigt werden. Die genaue Bewertung erfolgt auf Grundlage der individuellen Situation und der vorliegenden Nachweise.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Kitaplätzen und rechtlicher Unterstützung.
Muss ich ein Verfahren führen oder gibt es auch außergerichtliche Lösungen?
Was kostet mich eine Beratung und Vertretung?
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wie lange dauert ein Verfahren zur Durchsetzung eines Kitaplatzes?
Kann ich nachträglich Schadensersatz fordern, wenn die Gemeinde später doch einen Platz stellt?
Was passiert, wenn ich mein Kind erst spät für einen Kitaplatz angemeldet habe?
Welche Gemeinde oder Stadt ist für meinen Anspruch zuständig?
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
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Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell
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In Bürogemeinschaft mit der Kanzlei am Rathaus Partnerschaftsgesellschaft mbB.
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Anna-Lena Kolell