Spielhallen- und Glücksspielrecht - Beratung und Vertretung im Erlaubnisverfahren

Der Glücksspielstaatsvertrag und die Landesspielhallengesetze haben das Spielhallenrecht grundlegend verändert. Abstandsregelungen, Gerätebegrenzungen und Übergangsfristen stellen Bestandsbetriebe vor existenzielle Herausforderungen. Ich vertrete Spielhallenbetreiber in Schleswig-Holstein, Hamburg und deutschlandweit bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Erlaubnisverfahren.
Das neue Spielhallenrecht – Herausforderungen für Betreiber
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags und der Landesspielhallengesetze müssen Spielhallenbetreiber strenge Voraussetzungen erfüllen. Mindestabstandsregelungen zu anderen Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, die Begrenzung der Geräteanzahl und das Verbot von Mehrfachkonzessionen haben die Branche grundlegend verändert. Für Bestandsbetriebe galten Übergangsfristen, die teilweise bereits abgelaufen sind. Die Folge: Zahlreiche Spielhallenbetreiber sehen sich mit der Ablehnung von Erlaubnisanträgen oder Schließungsverfügungen konfrontiert. Doch nicht jede behördliche Massnahme ist verhältnismäßig – insbesondere wenn Eigentumsrechte und Berufsfreiheit betroffen sind.
Spielhalle bedroht?
Schildern Sie mir Ihren Fall. Unverbindliche Ersteinschätzung.
Meine Leistungen für Sie

Spielhallenerlaubnis

Beantragung und Verteidigung von Spielhallenerlaubnissen unter den Vorgaben des GlueStV und des jeweiligen Landesrechts.

Mindestabstand & Bestandsschutz

Prüfung von Abstandsregelungen, Geltendmachung von Bestandsschutz und Anfechtung von Schließungsverfügungen.

Verfassungsrechtliche Argumentation

Geltendmachung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und das Eigentumsrecht (Art. 14 GG).

Bestandsschutz & Übergangsrecht

Beratung für Betreiber zu Übergangsfristen und Grandfathering-Regelungen unter dem GlüStV – Prüfung Ihrer bestehenden Rechte.
Bestandsschutz und Eilrechtsschutz
Wenn Ihre Spielhalle von einer Schließung bedroht ist, ist eine zeitnahe anwaltliche Beratung ratsam. Im Eilrechtsschutzverfahren kann die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wiederhergestellt werden, um den Betrieb vorübergehend zu sichern. Gleichzeitig prüfe ich, ob Ihnen Bestandsschutz zusteht und ob die Abstandsregelung in Ihrem konkreten Fall verhälltnismäßig ist.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss - klar strukturiert und transparent.
Kostenlose Voranfrage
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Erstberatung
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Strategie & Eilantrag
Bei Schließungsgefahr kann ein Eilantrag gestellt werden.
Vertretung
Ich vertrete Sie vor dem Verwaltungsgericht.
Ihre spezialisierte Beratung als Spielhallenbetreiber
Ihnen droht die Schließung oder Ihr Erlaubnisantrag wurde abgelehnt?
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Kontakt
Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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