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Spielhallen- und Glücksspielrecht

Der Glücksspielstaatsvertrag und die Landesspielhallengesetze haben das Spielhallenrecht grundlegend verändert. Abstandsregelungen, Gerätebegrenzungen und Übergangsfristen stellen Bestandsbetriebe vor existenzielle Herausforderungen. Ich vertrete Spielhallenbetreiber in Schleswig-Holstein, Hamburg und deutschlandweit bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Erlaubnisverfahren.
Straße in Frankfurt mit Spielhalle, hohen Gebäuden, Bauarbeiten und Fußgängern unter blauem Himmel.
Foto von Anna-Lena Kolell

Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt ist. Es betrifft Unternehmer und Selbstständige überall dort, wo Behörden über Zulassungen, Auflagen oder Untersagungen entscheiden – und damit unmittelbar in die unternehmerische Freiheit eingreifen. Vor meiner Kanzleigründung war ich im Öffentlichen Sektor einer der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig und habe Ministerien sowie Behörden in verwaltungsrechtlichen Fragen beraten. Ich kenne die Perspektive, aus der behördliche Entscheidungen entstehen – und wo sie rechtlich nicht tragen.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Meine Leistungen für Sie

Spielhallenerlaubnis

Beantragung und Verteidigung von Spielhallenerlaubnissen unter den Vorgaben des GlüStV und des jeweiligen Landesrechts.

Mindestabstand & Bestandsschutz

Prüfung von Abstandsregelungen, Geltendmachung von Bestandsschutz und Anfechtung von Schließungsverfügungen.

Verfassungsrechtliche Argumentation

Geltendmachung unverhältnismäßiger Eingriffe in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und das Eigentumsrecht (Art. 14 GG).

Bestandsschutz & Übergangsrecht

Beratung für Betreiber zu Übergangsfristen und Grandfathering-Regelungen unter dem GlüStV – Prüfung Ihrer bestehenden Rechte.

Ihr Anliegen ist nicht dabei?

Ich berate umfassend zu allen Themen im Spielhallen- und Glücksspielrecht! Schildern Sie mir ihr Anliegen, ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Ihr Weg zur Vertretung

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
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Kostenlose Voranfrage

Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
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Erstberatung & Mandatserteilung

Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
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Vertretung

Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.

Das neue Spielhallenrecht – Herausforderungen für Betreiber

Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags und der Landesspielhallengesetze müssen Spielhallenbetreiber strenge Voraussetzungen erfüllen. Mindestabstandsregelungen zu anderen Spielhallen und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen, die Begrenzung der Geräteanzahl und das Verbot von Mehrfachkonzessionen haben die Branche grundlegend verändert. Für Bestandsbetriebe galten Übergangsfristen, die teilweise bereits abgelaufen sind. Die Folge: Zahlreiche Spielhallenbetreiber sehen sich mit der Ablehnung von Erlaubnisanträgen oder Schließungsverfügungen konfrontiert. Doch nicht jede behördliche Massnahme ist verhältnismäßig – insbesondere wenn Eigentumsrechte und Berufsfreiheit betroffen sind.

Spielhalle bedroht?

Schildern Sie mir Ihren Fall. Unverbindliche Ersteinschätzung.

Bestandsschutz und Eilrechtsschutz

Wenn Ihre Spielhalle von einer Schließung bedroht ist, ist eine zeitnahe anwaltliche Beratung ratsam. Im Eilrechtsschutzverfahren kann die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs wiederhergestellt werden, um den Betrieb vorübergehend zu sichern. Gleichzeitig prüfe ich, ob Ihnen Bestandsschutz zusteht und ob die Abstandsregelung in Ihrem konkreten Fall verhältnismäßig ist.
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
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Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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