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Studienplatzklage

Ein hoher Numerus Clausus muss nicht das letzte Wort sein.
Durch eine Kapazitätsklage vor dem Verwaltungsgericht kann die Zulassung zu zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und Pharmazie erreicht werden.
Foto von Anna-Lena Kolell

Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Bildung öffnet Türen. Das Bildungsrecht bestimmt, welche – und unter welchen Bedingungen. Was dabei auf dem Spiel steht: Es geht um Lebenszeit, um Chancen und um Wege, die sich nicht beliebig verschieben lassen. Bildungsrechtliche Entscheidungen werden oft hingenommen, weil Betroffene nicht wissen, dass sie angreifbar sind. Frühzeitige Beratung kann in diesen Fällen den entscheidenden Unterschied machen. Wer zu mir kommt, bekommt zuerst eine ehrliche Einschätzung: Ist der Fall aussichtsreich, was braucht es – und was nicht. Danach entscheiden wir gemeinsam.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Ablauf einer Studienplatzklage - die 4 Schritte

Nach Erhalt des Ablehnungsbescheids läuft das Verfahren nach folgendem Schema ab:

01

Voranfrage nach Ablehnungsbescheid

Sie schildern mir Ihr Anliegen – per Formular, Telefon oder E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme und dem Überblick über den weiteren Ablauf; sie ist kostenfrei und unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung.

02

Erstberatung und Mandatserteilung

Auf Wunsch folgt eine kostenpflichtige Erstberatung nach § 34 RVG (bei Verbrauchern auf 190 € netto gedeckelt). Erteilen Sie mir das Mandat, rechne ich nach dem RVG oder einer Honorarvereinbarung (§ 3a RVG) ab.

03

Klage und ggf. Eilantrag beim Verwaltungsgericht

Ich reiche die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. Um im laufenden Semester noch zum Studium zugelassen zu werden, stelle ich parallel einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO) - das sogenannte Eilverfahren.

04

Gerichtliches Verfahren und Verfahrensabschluss

Das Gericht prüft die Kapazitätsfeststellungen der Hochschule. Es werden Stellungnahmen ausgetauscht und möglicherweise Verhandlungen durchgeführt. Ich vertrete Ihre Interessen vor dem Gericht und begleite das Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung.

Für welche Studiengänge ist eine Klage möglich?

Studienplatzklagen sind grundsätzlich für alle Studiengänge möglich, in denen Zulassungsbeschränkungen gelten. Besonders häufig sind Anträge in diesen Bereichen:

Medizin

Zahnmedizin

Psychologie

Pharmazie

Tiermedizin

Betriebswirtschaft

Lehramt

Informatik

Wirtschafts-ingenieurwesen

Weitere

... und viele weitere Bachelor- und Masterstudiengänge mit Zulassungsbeschränkungen.

Ihr Weg zur Vertretung

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01

Kostenlose Voranfrage

Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02

Erstberatung & Mandatserteilung

Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
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Vertretung

Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.

Was ist eine Studienplatzklage?

Eine Studienplatzklage, auch Kapazitätsklage genannt, ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, mit dem Sie vor dem Verwaltungsgericht die Zuweisung eines Studienplatzes beantragen können. Diese Möglichkeit besteht, wenn eine Hochschule Ihren Antrag auf Zulassung trotz vorhandener Kapazitäten abgelehnt hat.
Der Hintergrund: Universitäten sind an Kapazitätsvorgaben gebunden, die die Zahl der Studienplätze begrenzen. Eine Studienplatzklage prüft, ob die Hochschule ihre Kapazitäten vollständig ausgeschöpft hat.
Rechtsgrundlage ist das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte (Art. 12 Abs. 1 GG). Daraus folgt in Verbindung mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Sozialstaatsprinzip, dass Hochschulen ihre vorhandenen Studienplatzkapazitäten vollständig ausschöpfen müssen. Tun sie das nicht, können zusätzliche Studienplätze gerichtlich erstritten werden.
Eine Studienplatzklage ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren mit real existierenden Chancen auf Erfolg. Der Ausgang ist nicht garantiert und hängt von vielen Faktoren ab – insbesondere vom Studiengang, der Hochschule und deren Kapazitätsberechnungen sowie Ihrer persönlichen Situation. Eine sachliche, auf den Einzelfall zugeschnittene Bewertung vor Mandatsbeginn ist daher wesentlich, um realistische Chancen zu prüfen.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten einer Studienplatzklage setzen sich aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen. Meine Gebühren werden im Rahmen einer Honorarvereinbarung festgelegt und im Erstgespräch transparent erläutert. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen – Erstattungen erfolgen allerdings in der Regel nur bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung nach dem RVG.
Bei erfolgreichem Verfahren trägt in der Regel die beklagte Hochschule die Kosten (§ 154 Abs. 1 VwGO). Bei Vergleich oder Erledigung entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen über die Kostenverteilung. Im Fall einer Niederlage tragen Sie neben Ihren eigenen auch die Kosten der Gegenseite – eine realistische Chanceneinschätzung vorab ist daher unerlässlich.

Fristen im Hochschulzulassungsrecht

Im Hochschulzulassungsrecht gelten enge Fristen. Nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids sollten Sie zeitnah anwaltlichen Rat einholen, um keine Klage- oder Antragsfristen zu versäumen. Nehmen Sie idealerweise Kontakt auf, sobald Sie den Ablehnungsbescheid erhalten haben – so bleibt ausreichend Zeit, die erforderlichen Schritte vorzubereiten.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Studienplatzklage.
Wie hoch sind meine Chancen mit einer Studienplatzklage?
Kann ich eine Studienplatzklage für ein Masterstudium einreichen?
Muss ich vor der Klage Widerspruch bei der Hochschule einlegen?
Wie lange dauert ein Studienplatzklageverfahren im Durchschnitt?
Kann ich parallel an mehreren Hochschulen klagen?
Was kostet eine Studienplatzklage – und wer trägt die Kosten?
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Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
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