Subventions- und Beihilferecht - Beratung bei Fördermitteln und Rückforderungsverfahren

Öffentliche Fördermittel eröffnen erhebliche Gestaltungsspielräume. Doch die Anforderungen an die zweckentsprechende Verwendung sind streng, und bei Verstößen drohen Rückforderungen – nicht selten Jahre nach der Bewilligung. Ich berate Unternehmen in Schleswig-Holstein, Hamburg und deutschlandweit bei der Fördermittelbeantragung, der Compliance während der Zweckbindung und der Verteidigung gegen Rückforderungen.
Fördermittel richtig beantragen und absichern
Öffentliche Zuwendungen - ob aus Bundes-, Landes- oder EU-Programmen - unterliegen strengen Zweckbindungen und Verwendungsnachweispflichten. Bereits bei der Antragstellung können Fehler die Grundlage für spätere Rückforderungen legen. Ich begleite Sie von der Prüfung der Förderfahigkeit über die Antragstellung bis zur ordnungsgemäßen Abwicklung und Erstellung der Verwendungsnachweise. Besondere Vorsicht ist im Bereich des EU-Beihilferechts geboten: Verständlich erscheinende nationale Förderungen können gegen das europaeische Beihilfeverbot verstoßen und müssen dann zurückgezahlt werden - zuzüglich Zinsen. Ich berate Sie zur De-minimis-Konformität und AGVO-Fähigkeit Ihrer Förderung.
Fördermittel oder Rückforderung?
Ob Antragstellung oder Verteidigung gegen eine Rückforderung - schildern Sie mir Ihren Fall für eine unverbindliche Ersteinschätzung.
Meine Leistungen für Sie

Fördermittelberatung

Begleitung bei der Antragstellung, Prüfung der Förderfahigkeit und Erstellung der Verwendungsnachweise für Bundes-, Landes- und EU-Programme.

Rückforderungsabwehr

Verteidigung gegen Widerrufs- und Rückforderungsbescheide, Prüfung des Vertrauensschutzes und der Verjährung.

EU-Beihilferecht

Beratung zu De-minimis-Regelungen, AGVO und beihilferechtlicher Compliance zur Vermeidung von Rückforderungen durch die EU-Kommission.

Verwendungsnachweis & Abrechnung

Beratung zu ordnungsmaessiger Dokumentation und Abrechnung von Fördermitteln, Erstellung von Verwendungsnachweisen und Rückforderungsschutz durch sachgerechte Nachweise.
Rückforderung erhalten? Ihre Verteidigungsoptionen
Wird ein Zuwendungsbescheid widerrufen und die Förderung zurückgefordert, stehen Betroffene häufig vor existenziellen Fragen. Doch nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig: Vertrauensschutz, Verjährung und Verfahrensfehler bieten vielfältige Verteidigungsansätze. Ich prüfe Ihren Bescheid umfassend und vertrete Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss - klar strukturiert und transparent.
Kostenlose Voranfrage
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Erstberatung
Wenn sich aus Ihrer Voranfrage ergibt, dass rechtlicher Handlungsbedarf besteht, bewerte ich die Erfolgsaussichten und zeige Ihnen die konkreten Handlungsoptionen auf. Die erhalten eine klare Empfehlung und eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten, bevor Sie sich für ein Mandat entscheiden.
Die Erstberatung wird nach dem RVG abgerechnet. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. - ich kläre das gerne vorab mit Ihnen.
Beratung & Umsetzung
Ich begleite die Antragstellung oder führe das Widerspruchsverfahren.
Ergebnis
Im Erfolgsfall wird Ihr Förderbescheid erteilt oder die Rückforderung aufgehoben bzw. reduziert.
Unverbindliche Voranfrage stellen
Sie beantragen öffentliche Foerdermittel oder haben eine Rückforderung erhalten?
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Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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