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Subventions- und Beihilferecht

Öffentliche Fördermittel eröffnen erhebliche Gestaltungsspielräume. Doch die Anforderungen an die zweckentsprechende Verwendung sind streng, und bei Verstößen drohen Rückforderungen – nicht selten Jahre nach der Bewilligung. Ich berate Unternehmen in Schleswig-Holstein, Hamburg und deutschlandweit bei der Fördermittelbeantragung, der Compliance während der Zweckbindung und der Verteidigung gegen Rückforderungen.
Foto von Anna-Lena Kolell
Foto von Anna-Lena Kolell

Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht bestimmt den Rahmen, innerhalb dessen wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt ist. Es betrifft Unternehmer und Selbstständige überall dort, wo Behörden über Zulassungen, Auflagen oder Untersagungen entscheiden – und damit unmittelbar in die unternehmerische Freiheit eingreifen. Vor meiner Kanzleigründung war ich im Öffentlichen Sektor einer der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig und habe Ministerien sowie Behörden in verwaltungsrechtlichen Fragen beraten. Ich kenne die Perspektive, aus der behördliche Entscheidungen entstehen – und wo sie rechtlich nicht tragen.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Meine Leistungen für Sie

Fördermittelberatung

Begleitung bei der Antragstellung, Prüfung der Förderfahigkeit und Erstellung der Verwendungsnachweise für Bundes-, Landes- und EU-Programme.

Rückforderungsabwehr

Verteidigung gegen Widerrufs- und Rückforderungsbescheide, Prüfung des Vertrauensschutzes und der Verjährung.

EU-Beihilferecht

Beratung zu De-minimis-Regelungen, AGVO und beihilferechtlicher Compliance zur Vermeidung von Rückforderungen durch die EU-Kommission.

Verwendungsnachweis & Abrechnung

Beratung zu ordnungsmaessiger Dokumentation und Abrechnung von Fördermitteln, Erstellung von Verwendungsnachweisen und Rückforderungsschutz durch sachgerechte Nachweise.

Ihr Anliegen ist nicht dabei?

Ich berate umfassend zu allen Themen im Subventions- und Beihilferecht! Schildern Sie mir ihr Anliegen, ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Ihr Weg zur Vertretung

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01

Kostenlose Voranfrage

Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
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Erstberatung & Mandatserteilung

Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
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Vertretung

Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.

Fördermittel richtig beantragen und absichern

Öffentliche Zuwendungen - ob aus Bundes-, Landes- oder EU-Programmen - unterliegen strengen Zweckbindungen und Verwendungsnachweispflichten. Bereits bei der Antragstellung können Fehler die Grundlage für spätere Rückforderungen legen. Ich begleite Sie von der Prüfung der Förderfahigkeit über die Antragstellung bis zur ordnungsgemäßen Abwicklung und Erstellung der Verwendungsnachweise. Besondere Vorsicht ist im Bereich des EU-Beihilferechts geboten: Verständlich erscheinende nationale Förderungen können gegen das europaeische Beihilfeverbot verstoßen und müssen dann zurückgezahlt werden - zuzüglich Zinsen. Ich berate Sie zur De-minimis-Konformität und AGVO-Fähigkeit Ihrer Förderung.

Fördermittel oder Rückforderung?

Ob Antragstellung oder Verteidigung gegen eine Rückforderung - schildern Sie mir Ihren Fall für eine unverbindliche Ersteinschätzung.

Rückforderung erhalten? Ihre Verteidigungsoptionen

Wird ein Zuwendungsbescheid widerrufen und die Förderung zurückgefordert, stehen Betroffene häufig vor existenziellen Fragen. Doch nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig: Vertrauensschutz, Verjährung und Verfahrensfehler bieten vielfältige Verteidigungsansätze. Ich prüfe Ihren Bescheid umfassend und vertrete Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
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Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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