Anerkennungsrecht
Die Anerkennung im Ausland erworbener Berufs- und Bildungsabschlüsse ist in Deutschland auf Bundes- und Landesebene geregelt – insbesondere im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), in den Berufsgesetzen für reglementierte Heilberufe (z. B. BÄO, BApO, PflBG) und in den Anerkennungsgesetzen der Länder. Gegen ablehnende Bescheide und Defizitbescheide stehen Widerspruch und Klage offen. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Ahrensburg berate und vertrete ich Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Ingenieurinnen und Ingenieure, Lehrkräfte, Handwerkerinnen und Handwerker sowie Studienbewerberinnen und -bewerber im Anerkennungsverfahren.