Rechtliche Einstufung: gemischt (öffentlich-rechtlich und privatrechtlich)
Gerichtsbarkeit: Verwaltungs- oder Zivilgerichte – je nach Streitgegenstand
Private Hochschulen sind privatrechtliche Einrichtungen. Das Verhältnis zwischen Studierenden und Hochschule ist vertraglicher Natur (Studienvertrag). Streitigkeiten – etwa um Gebühren, Vertragskündigung oder Leistungspflichten – werden vor den Zivilgerichten ausgetragen. Soweit einzelne Landesgesetze ausdrücklich eine Beleihung vorsehen, können bestimmte Prüfungs- oder Statusentscheidungen davon abweichend verwaltungsgerichtlich überprüft werden.