Wird Ihnen eine Täuschung vorgeworfen, drohen schwerwiegende Folgen – vom Nichtbestehen der Prüfung bis zur Exmatrikulation. Die Beweislast liegt bei der Hochschule. Häufig stützt sie sich auf einen Anscheinsbeweis, der erschüttert werden kann. Ich prüfe den Vorwurf und verteidige Ihre Rechte im Verfahren.
Täuschung in der Prüfung: Vorwurf des Abschreibens, der unerlaubten Kommunikation oder der Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel während einer Klausur oder mündlichen Prüfung.
Plagiatsverdacht: Vorwurf der nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Übernahme fremder Texte oder Ideen in Hausarbeiten, Abschlussarbeiten oder Dissertationen.
Unzulässige Hilfsmittel: Vorwurf der Verwendung nicht zugelassener Materialien oder technischer Geräte – etwa Handy, Smartwatch oder unerlaubte Notizen.