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Prüfungsrecht

Ihre Prüfung ist nicht bestanden oder Sie sind mit der Bewertung nicht einverstanden? Prüfungsentscheidungen können durch Widerspruch oder Klage überprüft werden. Als Prüfling haben Sie Rechte. Ich helfe Ihnen, diese geltend zu machen.
Eine Person schreibt mit einem orangefarbenen Stift auf einem weißen Blatt Papier mit Kästchen.
Foto von Anna-Lena Kolell

Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Bildung öffnet Türen. Das Bildungsrecht bestimmt, welche – und unter welchen Bedingungen. Was dabei auf dem Spiel steht: Es geht um Lebenszeit, um Chancen und um Wege, die sich nicht beliebig verschieben lassen. Bildungsrechtliche Entscheidungen werden oft hingenommen, weil Betroffene nicht wissen, dass sie angreifbar sind. Frühzeitige Beratung kann in diesen Fällen den entscheidenden Unterschied machen. Wer zu mir kommt, bekommt zuerst eine ehrliche Einschätzung: Ist der Fall aussichtsreich, was braucht es – und was nicht. Danach entscheiden wir gemeinsam.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Wann kann eine Prüfung angefochten werden?

Prüfungsentscheidungen können aus verschiedenen Gründen überprüft und angefochten werden. Daneben vertrete ich Sie auch bei der Verteidigung gegen Täuschungsvorwürfe.

Formelle Verfahrensfehler

Formelle Verfahrensfehler betreffen die äußeren Umstände der Prüfung – also die Frage, ob die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Störungen während der Prüfung: Lärm, Unterbrechungen oder technische Probleme beeinträchtigen die faire Prüfungsdurchführung.
Fehlerhafte Aufgabenstellung: Aufgaben sind mehrdeutig, fehlerhaft formuliert oder entsprechen nicht den Lehrinhalten.
Zeitliche Einschränkungen: Die vorgesehene Bearbeitungszeit ist unangemessen kurz oder wird durch äußere Umstände verkürzt.
Fehlende oder unzulässige Hilfsmittel: Zugelassene Hilfsmittel werden nicht bereitgestellt oder nicht zugelassen, obwohl sie vorgesehen sind.

Materielle Bewertungsfehler

Materielle Bewertungsfehler betreffen den Inhalt der Bewertung selbst – also die Frage, ob der Prüfer Ihre Leistung fachlich korrekt und nach sachgerechten Maßstäben bewertet hat.
Sachfremde Erwägungen: Die Bewertung wird durch irrelevante Faktoren beeinflusst.
Abweichung vom Bewertungsmaßstab: Der Maßstab wird nicht einheitlich oder gemäß Vorgaben angewendet.
Nichtberücksichtigung relevanter Leistungen: Erbrachte Leistungen werden ignoriert oder fehlerhaft ausgewertet.
Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz: Prüflinge mit vergleichbaren Leistungen werden ohne sachlichen Grund unterschiedlich bewertet.

Täuschungsvorwurf

Wird Ihnen eine Täuschung vorgeworfen, drohen schwerwiegende Folgen – vom Nichtbestehen der Prüfung bis zur Exmatrikulation. Die Beweislast liegt bei der Hochschule. Häufig stützt sie sich auf einen Anscheinsbeweis, der erschüttert werden kann. Ich prüfe den Vorwurf und verteidige Ihre Rechte im Verfahren.
Täuschung in der Prüfung: Vorwurf des Abschreibens, der unerlaubten Kommunikation oder der Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel während einer Klausur oder mündlichen Prüfung.
Plagiatsverdacht: Vorwurf der nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Übernahme fremder Texte oder Ideen in Hausarbeiten, Abschlussarbeiten oder Dissertationen.
Unzulässige Hilfsmittel: Vorwurf der Verwendung nicht zugelassener Materialien oder technischer Geräte – etwa Handy, Smartwatch oder unerlaubte Notizen.
Hinweis: Ein „endgültiges Nichtbestehen" ist keine eigene Anfechtungskategorie, sondern eine mögliche Konsequenz aus den obigen Gründen. Die Anfechtung richtet sich nach den tatsächlichen Verfahrens- oder Bewertungsfehlern.

Welche Prüfungen kann ich anfechten?

Universitäre Prüfungen

Klausuren
Hausarbeiten
Mündliche Prüfungen
Bachelor- und Masterarbeiten

Staatsprüfungen

Staatsexamen
Lehramt
Medizin
Jura

Schulische Prüfungen

Abitur
Fachabitur
Abschlussprüfungen
Klassenarbeiten

Berufliche Prüfungen

IHK-Prüfungen
Handwerkskammer
Steuerberater-Prüfung
Sonstige Berufsabschlüsse

Ihr Weg zur Vertretung

Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01

Kostenlose Voranfrage

Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02

Erstberatung & Mandatserteilung

Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
03

Vertretung

Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.

Fristen bei Prüfungsanfechtungen

Im Prüfungsrecht gelten enge Fristen. Anwaltlicher Rat sollte daher frühzeitig eingeholt werden – idealerweise unmittelbar nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

Weitere Themen

Neben meinen Schwerpunkten berate ich Sie auch zu diesen Bereichen:

Häufig gestellte Fragen im Prüfungsrecht

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Prüfungsrecht. Sollten Sie weitere Anliegen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Was sind meine Erfolgsaussichten?
Kann ich ein endgültiges Nichtbestehen anfechten?
Welche Unterlagen brauche ich?
Wie lange dauert ein Anfechtungsverfahren?
Kann ich während des Verfahrens schon weiter studieren?
Kann ich das Abitur anfechten?
Kann ich eine IHK-Prüfung anfechten?
Welche Kosten entstehen für mich?
Muss ich in einem Verfahren persönlich vor Gericht erscheinen?
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
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Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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