Promotionsrecht
Das Promotionsrecht regelt den rechtlichen Rahmen von Promotionsverfahren an Universitäten und promotionsberechtigten Hochschulen – von der Zulassung zur Promotion über die Bewertung der Dissertation und der Disputation bis zur möglichen Aberkennung des Doktorgrades. Grundlage sind regelmäßig die Promotionsordnungen der Fakultäten (Satzungsrecht) sowie die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Als Fachanwältin für Verwaltungsrecht in Ahrensburg begleite ich Doktorandinnen und Doktoranden diskret, sachlich und konsequent.In Ahrensburg, im Großraum Hamburg und bundesweit.
Ihre Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Bildung öffnet Türen. Das Bildungsrecht bestimmt, welche – und unter welchen Bedingungen. Was dabei auf dem Spiel steht: Es geht um Lebenszeit, um Chancen und um Wege, die sich nicht beliebig verschieben lassen.
Bildungsrechtliche Entscheidungen werden oft hingenommen, weil Betroffene nicht wissen, dass sie angreifbar sind. Frühzeitige Beratung kann in diesen Fällen den entscheidenden Unterschied machen. Wer zu mir kommt, bekommt zuerst eine ehrliche Einschätzung: Ist der Fall aussichtsreich, was braucht es – und was nicht. Danach entscheiden wir gemeinsam.
Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Typische Fälle im Promotionsrecht
Zulassung zur Promotion
Ablehnung der Zulassung, streitige Zulassungsvoraussetzungen (etwa Mindestnote, einschlägiger Abschluss, Sprachkenntnisse), Anforderungen an Eignungsnachweise oder eine ungünstig formulierte Promotionsvereinbarung – ich prüfe den Zulassungsbescheid und die Promotionsordnung der Fakultät und vertrete Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Aberkennung des Doktortitels
Plagiatsvorwürfe und die nachträgliche Überprüfung von Dissertationen können zur Rücknahme oder zum Widerruf der Promotion (§§ 48, 49 VwVfG) führen. Prüfungsschwerpunkte sind Anhörungsrecht, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz und die Jahresfrist nach § 48 Abs. 4 VwVfG. Ich begleite Sie im Anhörungsverfahren und – falls erforderlich – im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Betreuungskonflikte
Betreuerwechsel, Verweigerung der Begutachtung oder unangemessene Verzögerungen im Promotionsverfahren sind häufige Konfliktpunkte. Maßgeblich sind die Promotionsordnung und die – in vielen Ländern vorgeschriebene – Promotionsvereinbarung. Ich vermittle, wo Vermittlung sinnvoll ist, und setze rechtlich durch, was durchzusetzen ist.
Bewertung der Dissertation
Prüfungsbewertungen unterliegen nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle (prüfungsspezifischer Bewertungsspielraum). Überprüfbar sind Verfahrensfehler, Einhaltung allgemein anerkannter Bewertungsmaßstäbe und Gleichbehandlung. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist regelmäßig ein Überdenkensverfahren durchzuführen. Ich begleite Sie dabei und vertrete Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren. → Mehr zur Überprüfung von Prüfungen und Noten (/pruefungsrecht)
Aberkennung wegen Täuschung
Neben dem Plagiat – der unzulässigen Übernahme fremder Leistungen – zählt auch die Fälschung von Forschungsdaten oder die Erschleichung des Titels durch falsche Angaben zu den Täuschungshandlungen, die zur Aberkennung der Promotion führen können (§§ 48, 49 VwVfG i.V.m. der Promotionsordnung). Entscheidend sind Anhörung, Verhältnismäßigkeit und die Einhaltung der Jahresfrist nach § 48 Abs. 4 VwVfG.
Ihr Weg zur Vertretung
Von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Verfahrens.
01
Kostenlose Voranfrage
Sie teilen mir Ihr Anliegen mit – per Kontaktformular, telefonisch oder per E-Mail. Die Voranfrage dient der Kontaktaufnahme sowie der ersten Orientierung über den weiteren Verfahrensablauf. Sie ist kostenlos und unverbindlich; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
02
Erstberatung & Mandatserteilung
Auf Wunsch erfolgt eine kostenpflichtige Erstberatung gemäß § 34 RVG (bei Verbrauchern der Höhe nach auf 190 € netto begrenzt). Bei Erteilung des Mandats erfolgt die Abrechnung nach einer individuellen Honorarvereinbarung gemäß § 3a RVG.
03
Vertretung
Nach Mandatserteilung vertrete ich Sie gegenüber der zuständigen Behörde, im Vor- und Widerspruchsverfahren sowie vor Gericht. Über jeden Verfahrensschritt werden Sie zeitnah unterrichtet; die gesamte Korrespondenz führe ich in Ihrem Namen.
Fristen im Promotionsrecht
Für den Widerspruch gegen Bescheide der Universität – etwa Ablehnung der Zulassung, Nichtbestehensbescheid oder Rücknahme-/Aberkennungsbescheid – gilt grundsätzlich die Monatsfrist nach § 70 Abs. 1 VwGO ab Bekanntgabe mit ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung; fehlt diese oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO). Bei Aberkennungsverfahren kommt zusätzlich die Jahresfrist nach § 48 Abs. 4 VwVfG in Betracht – sie schützt vor zu spät eingeleiteten Rücknahmen. Sprechen Sie mich deshalb möglichst frühzeitig an.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Doktortitel nach Jahren noch aberkannt werden?
Was kostet eine Beratung im Promotionsrecht?
Was passiert bei einem Plagiatsvorwurf?
Kann ich während des Verfahrens meinen Titel weiter führen?
Welche Unterlagen brauche ich?
Unterscheidet sich das Verfahren zwischen öffentlichen und privaten Hochschulen?
Welche Rolle spielt die Ombudsstelle bei einem Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens?
Ist die Weiterführung des Doktortitels nach der Aberkennung strafbar?
Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit
Die Voranfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie dient einer ersten Einschätzung; eine rechtliche Prüfung erfolgt erst in der kostenpflichtigen Erstberatung.
Ich antworte in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Telefonisch erreichbar unter +49 4102 516 00.
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Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
In Bürogemeinschaft mit der Kanzlei am Rathaus Partnerschaftsgesellschaft mbB.
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Anna-Lena Kolell