Gewerbeanmeldung und Gewerbeerlaubnis - Rechtssicher starten

Die Aufnahme eines Gewerbes ist in Deutschland grundsätzlich frei. Doch in vielen Branchen greifen Erlaubnispflichten, Zuverlässigkeitsprüfungen und Sachkundenachweise. Ob Bewachungsgewerbe, Makler, Finanzanlagenvermittler oder Pfandleiher - ich unterstütze Sie dabei, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.
Wann ist eine besondere Gewerbeerlaubnis erforderlich?
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen anzeigepflichtigen und erlaubnispflichtigen Gewerben. Während für viele Tätigkeiten eine einfache Gewerbeanmeldung genügt, erfordern bestimmte Branchen eine ausdrückliche behördliche Erlaubnis. Dazu gehören unter anderem das Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO), die Tätigkeiten von Immobilienmaklern, Darlehensvermittlern, Bauträgern, Baubetreuern und Wohnimmobilienverwaltern(§ 34cGewO), die Finanzanlagenvermittlung (§ 34f GewO) und das Pfandleihgewerbe (§ 34 GewO). Die Voraussetzungen für die Erteilung sind je nach Erlaubnistyp unterschiedlich. Gemeinsam ist ihnen die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und häufig der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder besonderer Sachkunde. Ich unterstütze Sie bei der Identifikation der einschlägigen Pflichten und der effizienten Antragstellung.
Meine Leistungen für Sie

Prüfung der Erlaubnispflicht

Klärung, ob Ihr geplantes Gewerbe anzeige- oder erlaubnispflichtig ist und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Antragsvorbereitung & -begleitung

Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen, Formulierung der Anträge und Begleitung im Genehmigungsverfahren.

Widerspruch bei Ablehnung

Anfechtung ablehnender Bescheide und Vertretung Ihres Anspruchs auf Erteilung der Erlaubnis im Widerspruchs- und Klageverfahren.
Was tun bei Ablehnung der Gewerbeerlaubnis?
Wird Ihr Antrag auf Erteilung einer Gewerbeerlaubnis abgelehnt, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Die Behörde muss die Ablehnung begründen, und häufig lassen sich die Ablehnungsgründe ausräumen - etwa durch ergänzende Nachweise oder die Beseitigung von Zuverlässigkeitsbedenken. Ich prüfe Ihren Bescheid und vertrete Ihren Anspruch im Widerspruchs- und Klageverfahren.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss - klar strukturiert und transparent.
Kostenlose Voranfrage
Schildern Sie mir Ihren Fall über das Formular oder per Telefon. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden, ob ich die richtige Ansprechpartnerin bin, ob bei den Fristen aktueller Handlungsbedarf besteht und wie eine Zusammenarbeit aussehen kann - ob Erstberatung oder direkte Mandatsübernahme.
Prüfung der Erlaubnispflicht
Ich kläre, welche Erlaubnisse Sie benötigen und welche Unterlagen erforderlich sind.
Antragstellung
Ich bereite den Antrag vor und begleite Sie im Genehmigungsverfahren.
Abschluss des Verfahrens
Im Erfolgsfall erhalten Sie Ihre Gewerbeerlaubnis und können Ihr Gewerbe aufnehmen.
Beratung für Gründer und Unternehmen
Sie planen eine Gewerbean- oder -ummeldung oder benötigen eine besondere Erlaubnis? Ich begleite Sie von der ersten Prüfung bis zur Entscheidung über Ihren Antrag.
Ihr Anliegen
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Kontakt
Verwaltungsrecht am Rathaus
Rechtsanwältin Anna-Lena Kolell Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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