Das öffentliche Baurecht regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat bei der baulichen Nutzung von Grundstücken. Es gliedert sich in zwei Bereiche: Das Bauplanungsrecht (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan) regelt, was wo gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung) regelt, wie gebaut werden darf – die konkreten Anforderungen variieren von Bundesland zu Bundesland.
Behörden machen Fehler – bei der Ablehnung von Anträgen, bei der Festsetzung von Beiträgen, bei der Anordnung von Maßnahmen. Das Verwaltungsrecht gibt Ihnen das Recht, dagegen vorzugehen.
Wichtig: Die Erstellung von Bauantragsunterlagen erfordert in der Regel einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer. Ich berate und vertrete Sie im Verfahren, bei Ablehnungen und vor Gericht – die bauliche Planung liegt beim Architekten.
Auf dieser Seite finden Sie alle Themenbereiche, in denen ich Sie vertreten kann.